Hagen. 200 Euro Stundenlohn gibt es für den ärztlichen Leiter, 35 Euro für medizinisches Personal. Was das Hagener Impfzentrum kostet - ein Überblick.
Seit dem 8. Februar ist das Hagener Impfzentrum in der Stadthalle geöffnet. 5334 Impfungen wurden bis zum 1. März hier bislang verabreicht. Das entspricht noch nicht mal drei Prozent der Hagener Gesamtbevölkerung. Kosten hat das Zentrum hingegen schon in siebenstelliger Höhe verursacht – getragen von der öffentlichen Hand, auf die deutschlandweit ein Milliarden-Aufwand zukommt. Ein ganz konkreter Blick allein auf das Hagener Impfzentrum und seine Kosten.
„Für uns, das muss ich natürlich so sagen, ist die Nutzung der Stadthalle als Impfzentrum ein großes Glück“, sagt Stadthallen-Manager Jörn Raith.
Die Pandemie hat den kompletten Nutzungsplan der Halle für 2021 ja eigentlich fortgeweht.
Keine Shows und vor allem keine Kongresse, die noch dazu in Hagen jährlich Hunderte Übernachtungen auslösen.
Jörn Raith spricht nicht über den konkret mit Stadt, Bund und Land ausgehandelten Mietvertrag für das Impfzentrum in der Stadthalle, sagt aber: „Wir haben uns auf keinen Fall bereichert und sind froh über die Vollauslastung.“
Kosten bis jetzt: 1,3 Millionen Euro
Zur Orientierung aber: Die Tagesmiete für den großen Saal beträgt normalerweise 1600 Euro. Den kleinen Saal bekommt man für 900 Euro täglich. Da das Impfzentrum sämtliche Räumlichkeiten, Foyers und Nischen der Stadthalle belegt, kann von mindestens 2000 Euro am Tag ausgegangen werden. Die Stadt Hagen erklärt auf Anfrage, dass für „Aufbau, Unterhalt und Betrieb bis Ende Februar rund 1,3 Millionen Euro aufgewendet wurden. Diese Kosten werden von Bund und Land hälftig getragen.“
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Der Mietvertrag mit der Stadthalle läuft zunächst bis Ende März. Jörn Raith geht davon aus, dass er noch mal „bis Sommer“ verlängert wird, ehe die Impfungen in der Fläche auch in den Hausarztpraxen möglich sein werden. Es sei ja auch noch nicht annähernd die volle Kraft des Impfzentrums gefordert gewesen. Neben den Ärzten sind in der Stadthalle vor allem Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Einsatz. Im Impfzentrum selbst sind rund 50 ärztliche und medizinische Mitarbeiter im Einsatz. Hinzu kommen ein Sicherheitsdienst und eine Reinigungsfirma, die für die Hygienestandards verantwortlich zeichnet.
KVWL: „Ärzte tragen hohe Verantwortung“
Die Vergütung der impfenden Ärzte beträgt in der Regel 150 Euro pro Stunde. „Die Höhe der Vergütung ist nicht außergewöhnlich, sie bewegt sich in einer ähnlichen Höhe wie die Vergütung der Ärzte, die in den Testzentren tätig waren. Die in den Impfzentren tätigen Ärzte tragen eine hohe medizinische sowie gesellschaftliche Verantwortung und sind einer enorm hohen Arbeitsbelastung ausgesetzt. Dieses freiwillige Engagement und die außerordentliche Verantwortung der Mediziner im Rahmen dieses Jahrhundertereignisses muss sich deshalb auch in einer entsprechenden finanziellen Vergütung wiederfinden“, erklärt Vanessa Pudlo, Pressesprecherin der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Da manche Ärzte unterdessen auch in ihren Praxen nicht arbeiten könnten, federe der Betrag mögliche Ausfälle dort ab.
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Das Hagener Impfzentrum hätte unter Vollauslastung sieben Impfstraßen. Pro Impfstraße sind ein Arzt und ein bis zwei medizinische Fachkräfte tätig. Das Ministerium hat die Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW mit der Durchführung der ärztlichen Leistungen in den Zentren beauftragt. „In diesem Kontext wurde auch die inhaltliche Ausgestaltung der Verträge zur Honorierung der Ärzte und des medizinischen Personals in den Impfzentren vereinbart“, so Pudlo. Das medizinische Fachpersonal erhält eine Stundenvergütung von 38,50 Euro (40 Euro am Wochenende).
„Viele Ärzte haben sich bereits vor den Aufrufen gemeldet“
„Gerne möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich die KVWL in hohem Maße dafür eingesetzt hat, dem medizinischen Fachpersonal eine übertarifliche Stundenvergütung zu ermöglichen. Die Fachkräfte werden zudem direkt bei der KVWL angestellt, sodass zusätzliche Abgaben entfallen und der faktische Stundenlohn somit nicht verringert wird. Schließlich möchte ich noch anmerken, dass sich bereits zahlreiche Ärzte und auch medizinisches Fachpersonal bei uns gemeldet haben, noch bevor wir einen öffentlichen Aufruf gestartet und noch bevor die finanzielle Vergütung dieser Tätigkeit überhaupt in der Diskussion war.“
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Bei der Bewerbung der Ärzte für die Impfzentren gilt die Approbationsurkunde als Nachweis für die ärztliche Tätigkeit. „Es wird also nicht abgefragt, welchen „Status“ der Arzt zum Zeitpunkt der Bewerbung innehat, deswegen ist mir eine Aufschlüsselung nicht möglich“ so Pudlo mit Blick auf die Frage, wie viele der helfenden Ärzte noch im aktiven Dienst und wie viele im Ruhestand sind.