Hohenlimburg/Veserde. Die Vorarbeiten für den Bau zweier Windräder in Veserde haben begonnen. Wo das Verfahren aktuell zudem gerichtlich steht.

Jörg Kohberg, einer der beiden Geschäftsführer der „Naturstrom Veserde GmbH“, die an der Grenze des Märkischen Kreises zu Hohenlimburg zwei 150 Meter hohe Windräder vom Typ „E 92 EP 3“ bauen möchte, hatte es Ende Januar im Gespräch mit dieser Zeitung bereits angedeutet. „Sobald die Großwetterlage es zulässt, legen wir los.“

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Das ist vor rund einer Woche geschehen. Da sind Bagger und Holzerntemaschinen angerückt, um unweit der Kreisstraße 24 (K 24) auf fast 400 Meter über NN die Wege zu ebnen und zu verbreitern, damit die Fundamente gesetzt werden können, um darauf abschließend die Windenergieanlagen zu stellen. „Wir hoffen, dass sich diese bis Ende des Jahres drehen“, so Kohberg am Mittwoch. „Das ist unser grober Zeitrahmen.“

Klage vor Verwaltungsgericht: Möglicher Verlust von Lebensqualität

Bürger aus der Nahmer und aus Oege sehen das mit Sorge, befürchten sie – wie berichtet – zukünftig durch Lärm, durch den Schlagschatten der Rotorblätter und durch Infraschall gestört zu werden. Hinzu komme die optische Bedrängung durch die neuen Anlagen, die die bisherigen drei existierenden Windräder um rund 50 Meter überragen würden. Deshalb haben sie gegen den Bau der Windräder vor dem Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg geklagt, um nicht an Lebensqualität zu verlieren und damit verbunden den Wertverlust ihrer Immobilien hinnehmen zu müssen.

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„Noch ist die Klage im Hauptverfahren aber nicht terminiert“, sagte Gerd Neuhaus zur Wochenmitte. Er ist einer der Kläger aus dem Nahmertal. Bekanntlich klagt nach dem abschließenden Ratsbeschluss vom 25. Juni 2020 auch die Stadt Hagen (AZ 8 K 1213/20), ebenso wie die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde, gegen den Märkischen Kreis, der am 30. März 2020 die Genehmigung für den Bau der beiden zusätzlichen Anlagen in Veserde erteilt hatte. Diese Klagen hatten zunächst eine aufschiebende Wirkung. Es durfte nicht gebaut werden.

Investitionsbeschleunigungsgesetz hat die Lage noch einmal verändert

Doch zum 10. Dezember 2020 trat das Investitionsbeschleunigungsgesetz des Bundes in Kraft, das eine aufschiebende Wirkung der Klagen aushebelt. Im Klartext: Die Investoren dürfen loslegen.

Dagegen, so beschloss der Hagener Haupt- und Finanzausschuss (HFA) in öffentlicher Sitzung am 4. Februar, solle die Stadt Hagen durch einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Arnsberg zu Felde ziehen, um den Beginn der Baumaßnahme zu verhindern. Noch am Tag nach der HFA-Sitzung, am Freitag, 5. Februar, hatte die Stadt verlauten lassen, durch den beauftragten Rechtsanwalt Brauns einen solchen Eilantrag zu stellen.

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Mit der Begründung, dass am Tage der Klageerhebung gegen die beiden neuen Windräder die bedeutsame Rechtsänderung durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz noch nicht absehbar war. Ansonsten hätte die Stadt eine andere juristische Vorgehensweise gewählt, um die Bürger zu schützen.

Wann der Eilantrag verhandelt wird, ist aktuell noch unklar

Ähnlich argumentierte die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde. Diese beschloss in der Sitzung des Gemeinderates am 15. Februar, ebenfalls einen Eilantrag gegen die Baumaßnahme zu stellen, um diese zu stoppen. Dieser Antrag traf am 17. Februar beim VG Arnsberg ein, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Weiter sagte dieser: „Von der Stadt Hagen liegt ein solcher nicht vor.“ Bereits am Montag, 22. Februar, hat das VG Arnsberg eine von der Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde mit dem Eilantrag angeregte „Zwischenregelung“ abgelehnt (AZ: 4 L 107/21). Diese sollte kurzfristig die aufschiebende Wirkung der Baumaßnahme außer Kraft setzen und dadurch durch die beginnende Baumaßnahme möglicherweise entstehende Schäden verhindern. Bis über den Eilantrag entschieden wird. Wann dieser verhandelt wird, vermochte der Gerichtssprecher nicht zu sagen. „Das kann noch Wochen oder sogar Monate dauern.“ Und warum hat Hagen den vom HFA beschlossenen Antrag an das VG Arnsberg nicht umgehend herausgeschickt?

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Nach Informationen dieser Zeitung war bis zum Wochenbeginn in der Verwaltung im schriftlichen Austausch mit Rechtsanwalt Brauns die Frage nicht geklärt, ob beim Verwaltungsgericht ebenfalls der Eilantrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Märkischen Kreis gestellt werden soll. Deshalb nahm am Mittwoch die Verwaltung kurzfristig Kontakt zur Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde auf, um sich über den Aspekt der „Zwischenregelung“ zu informieren. Clara Treude vom Presseamt der Stadt sagte dazu abschließend: „Nachdem jetzt noch einige Aspekte geprüft und abgestimmt wurden, soll der Antrag aus Hagen im Laufe dieser Woche an das Gericht gehen.“