Hagen. Ein 25-Jähriger ist in Hagen wegen Mordes an einer 38-Jährigen Mutter verurteilt worden. Warum ihm seine letzten Worte zum Verhängnis werden.
Er hat sich in seinem letzten Wort für den Rest seines Lebens ins Gefängnis geredet: „Bitte sperrt mich lebenslang hinter Gitter. Wenn ich rauskomme, werde ich noch andere töten.“
Der Hagener (25), der seine Lebensgefährtin (38) in der Hördenstraße in Haspe durch 49 Messerstiche brutal getötet hatte, wurde am Dienstagnachmittag vom Schwurgericht wegen Mordes (aus niedrigen Beweggründen) zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen wurde zu Beginn der Urteilsbegründung persönlich: So etwas hätte sie in ihrer ganzen Berufslaufbahn bisher noch nie erlebt. „Wenn die Kammer noch irgendwelche Zweifel gehabt hätte, dann nach dem letzten Wort des Angeklagten nicht mehr.“ Die Richterin: „Er hat um eine lebenslange Strafe regelrecht gebettelt.“
Bereits wegen Zuhälterei in Serbien verurteilt
Nur kurz zuvor aus Haft entlassen
Der Mann wurde bereits am 24. April festgenommen. Interpol Serbien hatte wegen einer Verurteilung ein Auslieferungsersuchen gestellt. Da die Dokumente einen Tag zu spät eintrafen, wurde er am 2. Juni entlassen. Das wurde der Frau zum Verhängnis.
Juristischer Schluss-Strich unter einem unvorstellbar grausamen Verbrechen. Eine dreifache Mutter, nach Schilderung von Personen, die sie gut kannten, „stets fröhlich-lachend und nett“, musste sterben, weil sie ihren Macho-Liebhaber verlassen wollte: Der Angeklagte, in seiner serbischen Heimat wegen Zuhälterei zu zwölf Jahren Haft verurteilt und international gesucht, empfand das als persönliche Erniedrigung.
„Er glaubte, über Frauen verfügen zu können, wie er es wolle“, fasste es die Richterin zusammen, „seine Lebensgefährtin und das Kind betrachtete er als sein Eigentum, deshalb hätte sie auch nicht das Recht gehabt, sich über seinen Willen hinwegzusetzen.“
Nach der Tat zu Geburtstag gefahren
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Was in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni in der Wohnung in Haspe geschah? Es müssen grausame Szenen gewesen sein. Die dreijährige Tochter wurde mit einem Computer-Tablet ins Schlafzimmer gebracht, dem Kind wurde ein Kopfhörer auf die Ohren gesetzt, damit es nicht mitbekam, was im Nebenzimmer passierte.
Dort, in der Küche, entbrannte zwischen der 38-Jährigen und ihrem aufgebrachten Freund ein heftiger Streit, als sie ihm offenbarte, sich von ihm trennen und zusammen mit ihrer Tochter zu einem neuen Liebhaber ziehen zu wollen. Da kam es zu der Bluttat. Wütend stach er mit einem Küchenmesser auf sie ein, wieder und immer wieder.
Gerichtsmediziner zählt 49 Stiche
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49 Stiche zählte später der Gerichtsmediziner. „Zweimal musste der Angeklagte Messernachschub holen, nachdem eine Klinge im Halsbereich abgebrochen ist“, führte Richterin Hartmann-Garschagen im Urteil geradezu schauderhafte Details aus. Die schrecklich zugerichtete Leiche sei, um sie vor dem Kind zu verbergen, unter einer Decke versteckt worden, darauf hätte der wütende Angeklagte noch Fotos gestreut und sei anschließend mit dem Mädchen zu einer Geburtstagsfeier gefahren.
Die nächsten Tage verbrachte er mit der kleinen Tochter des Opfers bei einer Frau in Iserlohn, zu der er eine offen gelebte Zweitbeziehung unterhielt, bis ihn dort ein Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei festnahm. Das Gericht geht davon aus, dass der 25-Jährige 2018 illegal nach Deutschland eingereist ist. Durch die Beziehung zum späteren Opfer habe er sich ein Bleiberecht erhofft. Der Tat, so das Schwurgericht, würden exklusive Besitzansprüche zugrunde liegen, er sei der Herr und die Frau sein Eigentum, mit dem er verfahren könne, wie er wolle. Die Gesetze der Bundesrepublik würden für ihn nicht gelten - er hätte seine eigenen Gesetze.