Hohenlimburg. Sorge vor Rückzahlung der Coronahilfe: Kosmetikerin Dagmar Geck aus Hohenlimburg spricht vor dem Petitionsausschuss – und hofft auf Gehör.

Als großzügige Unterstützung in der Not hatte Dagmar Geck die Corona-Soforthilfen empfunden, die das Land NRW ihr und weit mehr als 300.000 anderen Solo-Selbstständigen in Nordrhein-Westfalen während des ersten Lockdowns ausgezahlt hatte. Mit 9.000 Euro erhielt sie die maximale Fördersumme und konnte damit laufende Kosten für ihr Geschäft, wie Miete, Strom, Telefon, Nebenkosten und Versicherungsbeiträge bezahlen.

Doch nun droht die Rückzahlung. Denn die Kosmetikerin hat in den Wochen, in denen sie wegen des ersten Lockdowns nicht arbeiten durfte, geringfügige Einnahmen generiert, etwa durch den Versand von kosmetischen Produkten. Das kann nun dazu führen, dass sie die Soforthilfen zurückzahlen muss – komplett. „Ich war im ersten Moment ziemlich schockiert, als ich das hörte“, sagt Frau Geck. Erst im Nachhinein habe sie erfahren, dass geringe Einnahmen vollständig ins Geschäft einfließen müssen und nicht dem eigenen Lebensunterhalt dienen durften. „Wie kann es sein, dass eine so gravierende Klausel erst nachher bekannt wird?“

Selbstständig seit 18 Jahren

Seit 18 Jahren betreibt sie ein Kosmetikstudio. Angefangen in Holthausen, ist sie mit ihrem Studio seit 13 Jahren an der Stennertstraße ansässig. In dieser Zeit habe sie sich einen treuen Kundenstamm aufbauen können, der ihr Zuspruch auch in der Pandemie gibt. Sie wisse aus dem Bekanntenkreis, wie tückisch das Corona-Virus ist und wie lange vielen Betroffenen die Folgen der Infektion körperlich nachhängen. “Da hat man schon eine große Verantwortung und unsere Berufsgruppe der körpernahen Dienstleistungen ganz besonders.“

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Verständnis habe sie daher auch für die Politik, die in dieser außergewöhnlichen Pandemie-Lage Entscheidungen treffen muss. „Ich will weder Politikerschelte betreiben, noch habe ich Zweifel daran, dass es Maßnahmen braucht, um unser Gesundheitssystem zu entlassen“, betont Geck.

„Jedoch finde ich bei allem Verständnis den Umgang mit mir und den zahlreichen Solo-Selbstständigen teilweise verachtend.“ Dass sie im schlimmsten Fall die gesamten Soforthilfen von 9000 Euro zurückzahlen müsse, nur weil sie auch in der Zeit des Lockdowns an Kundenbindung gearbeitet habe – für Dagmar Geck unbegreiflich. „Es soll doch all die kleinen Dienstleister und Händler auch nach der Coronakrise noch geben. Wir bereichern die Städte mit unserem Angebot.“ Allein an Kosmetikinstituten gebe es 50.000 in Deutschland mit 200.000 Beschäftigten, beziffert Geck. “Wären diese Menschen alle in einem Großkonzern, dann hätte man sie schon gerettet.“

Anhörung vor Petitionsausschuss

Den Kopf in den Sand stecken will die hiesige Kosmetikerin aber nicht. Im Gegenteil: Mithilfe von SPD-Ratsfrau Ramona Timm-Bergs und dem SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Jörg konnte sie eine Anhörung vor dem NRW-Petitionsausschuss erwirken. Am kommenden Donnerstag will sie vor dem Ausschuss auch stellvertretend für zahlreiche weitere Solo-Selbstständige sprechen, denen ebenfalls die Rückzahlung der Soforthilfen droht.

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Ihre Forderung: „Diese Rückzahlungsklausel muss ersatzlos gestrichen werden, wenn die Soforthilfe einen Sinn haben soll. Außerdem sollte geprüft werden, ob diese nachträglich angegebene Klausel juristisch Bestand haben kann.“

Ihre Chancen, vor dem Ausschuss Gehör zu finden, könne sie nur schwer einschätzen. Auch weil es das erste Mal sei, dass sie eine Petition eingereicht hat. „Ich wünsche mir, dass ich vor dem Ausschuss die richtigen Worte finde.“

Unterstützung aus der Politik

Den Einsatz von Dagmar Geck bezeichnet der SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Jörg als „Pionierarbeit“. Bislang gebe es nur wenige Betroffen, die sich an den Ausschuss gewandt hätten. „Was Frau Geck geschildert hat, muss überprüft werden. Auch weil es so viele Solo-Selbstständige gibt, die mit den ersten Hilfen kaum über die Runden gekommen sind.“

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Im Petitionsverfahren könne man aufarbeiten, inwieweit das Verfahren rechtens gelaufen ist – und Verbesserungen an die Ministerien formulieren. Erste Korrekturen seien bereits in Bewegung, so Jörg, der für das Petitionsverfahren wirbt. „Das Petitionsrecht ist ein Verfassungsrecht und alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich an das Parlament zu wenden, wenn er oder sie sich von Behörden ungerecht behandelt fühlt.“