Hagen-Mitte. Die ersten Verbesserungen für die lärmgeplagten Anwohner an der Rembergstraße sind in Sicht. Wir erläutern, wie es weitergeht.

In das Thema Geschwindigkeits- und Lärmbeschränkungen auf der Rembergstraße kommt tatsächlich Bewegung. Die Stadt Hagen hat jetzt mitgeteilt, dass in einem ersten Schritt das bestehende Tempolimit vor der Caritas-Kindertagesstätte St. Engelbert, das dort auf einem Streckenabschnitt von 300 Metern lediglich in Fahrtrichtung Innenstadt gilt, künftig auch bergan gelten soll.

Begrenzter Gestaltungsspielraum

Die Stadt hatte bis zur Intervention des Petitionsausschusses immer die Auffassung vertreten, dass auf der Remberg- und Eppenhauser Straße ein durchgängiges Tempo-30-Limit als Schutz der Anwohner vor Lärm und Gefahren durch den verstärkten Lkw-Verkehr nicht möglich sei. Vielmehr, so die Straßenverkehrsbehörde, müsse dafür bei Bundesstraßen und Ortsdurchfahrten eine besondere Gefahrenlage vorliegen.

Das gelte letztlich auch an besonderen Brennpunkten wie der Kita an der Rembergstraße. Hier sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den unmittelbaren Bereich der Eingänge zu beziehen und auf 300 Meter zu begrenzen. Dabei sei nicht jede Fahrtrichtung gleich zu behandeln.

Ebenso müsse, so die bislang vertretene Haltung der Verwaltung, für ein Tempolimit die vom Lärm oder von Abgasen ausgehende Gefahr das allgemeine Risiko erheblich übersteigen. Dazu reiche es nicht aus, dass Hagen als die lauteste Großstadt in NRW gelte.

„Im aktuell gültigen Lärmaktionsplan sind die Straßenzüge aufgeführt, an denen straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zielführend sind, die Werte zu verbessern“, verwies die Stadt darauf, dass die Rembergstraße dort gar nicht genannt werde.

Auslöser für diesen ersten Schritt war eine Intervention des Petitionsausschusses des NRW-Landtages im vergangenen Jahr. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Stadt, der Polizei, der Bezirksregierung sowie der verantwortlichen der Landesministerien zeigten die Politiker großes Verständnis für die lärmgeplagten Anwohner entlang der Straße. Die Menschen protestieren bereits seit Jahren gegen den zunehmenden Verkehrsfluss auf der stark frequentierten Verbindungsachse zwischen City und Boloh, auf der nicht bloß zügig gefahren wird, sondern seit der Sperrung der Finanzamtsschlucht für Lkw-Verkehre sich auch überreichlich Brummis bewegen.

Rückendeckung aus Düsseldorf

„Den betroffenen Bürgern, die hier tagtäglich leben, ist ein unverändertes Fortbestehen des derzeitigen Zustandes nicht vermittelbar“, bilanzierte der Petitionsausschuss. Gleichzeitig schrieben die Landespolitiker den Verantwortlichen vor Ort ins Stammbuch: „Die städtische Lage der Straße mit Bushaltestellen, Geschäften des täglichen Bedarfs und den vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern sollte Anlass genug sein, hier Maßnahmen vorzusehen, die die Frequentierung der Straße durch Lkw über den notwendigen Lieferverkehr hinaus weniger attraktiv machen.“

Entsprechend haben die einzelnen Behördenebenen die Gesamtsituation auf der Remberg- und Eppenhauser Straße noch einmal erörtert und als Sofortmaßnahme die beidseitige 30-km/h-Regelung vor der Kita vereinbart. Allerdings werden alle weiteren denkbaren Schritte noch ein wenig auf sich warten lassen. „Um Verkehrsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes umzusetzen, ist zunächst eine Lärmberechnung nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen durchzuführen“, teilt jetzt die Stadt mit.

Zähe Entscheidungsprozesse

Zudem verweist der Fachbereich für Verkehr darauf, dass für Änderungen der Lkw-Verkehre zunächst noch die durchgeführte Verkehrsuntersuchung in ein Gesamtkonzept eingearbeitet werden müsse. Welche Zeiträume dafür erforderlich sind, lässt die Kommune derweil offen. Sicher ist nur, dass die Stadt bis zum April aufgefordert ist, über den Fortgang der Maßnahmen gegenüber der Bezirksregierung Bericht zu erstatten. Die lärm- und Lkw-geplagten Anwohner werden also auch künftig vor allem eines mitbringen müssen: Geduld.