Hagen-Mitte. 54 Verstöße gegen die Corona-Regeln und mehrere Betäubungsmittelverstöße: Polizei und Ordnungsamt setzen weiter auf harte Kontrollen.

54 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügung haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes am Donnerstagabend bei einer Schwerpunktkontrolle rund um den Hagener Hauptbahnhof geahndet.

Gewerbebetriebe verstoßen gegen Verordnung

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In fünf Gewerbebetrieben wurden die Auflagen der Verordnung nicht eingehalten. Die Kunden trugen keine Maske, der Mindestabstand wurde nicht berücksichtigt und die zulässige Anzahl der Kunden überschritten. Gegen die Kunden sowie die Gewerbetreibenden wurden Anzeigen vorgelegt. Die Bußgelder betragen in diesen Fällen zwischen 50 und 500 Euro. Durch die Allgemeinverfügung der Stadt gilt die Maskenpflicht auch für das Personal, das hinter einer Schutzscheibe arbeitet.

Personenansammlungen aufgelöst

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Die Mitarbeiter lösten zudem mehrere Personenansammlungen auf. Neben den ergangenen Platzverweisen erwartet die Betroffenen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Auch gegen die Maskenpflicht, die seit dem 1. Februar im Bereich des Bahnhofes gilt, wurde verstoßen: In 21 Fällen kam es zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens (50 Euro). In 15 minderschweren Fällen wurde auf eine Anzeige verzichtet.

Auch Zivilkräfte der Polizei waren am Hauptbahnhof im Einsatz, um den Druck auf die Rauschgiftszene hoch zu halten. Am Donnerstag konnten die Beamten der Polizeiwache Innenstadt einen 38-Jährigen ohne festen Wohnsitz festnehmen, der durch das Ausländeramt zur Festnahme (Abschiebung) ausgeschrieben war.

Erwischt mit Betäubungsmitteln

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Es konnten zudem vier Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Marihuana) eingeleitet werden. Zwei Strafverfahren wurden wegen des illegalen Handels mit Marihuana eingeleitet. Außerdem fiel den Beamten ein junger Hagener auf, der am ZOB nervös auf und ab ging. Als die Beamten ihn kontrollieren wollten, ergriff er die Flucht. Er wurde jedoch durch die Beamten gestoppt und zur Wache gebracht.

Der 14-Jährige führte mehrere Druckverschluss-Tütchen mit Marihuana mit sich und gab an, er handle mit diesen. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Zudem konnte bei ihm ein griffbereites Einhandmesser aufgefunden werden. Aus diesem Grund wird ein gesondertes Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.