Hagen. Man könnte meinen, viele Leute hätten noch nie etwas von der Coronaschutzverordnung gehört. Am Hauptbahnhof Hagen griff das Ordnungsamt durch.

73 Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und die Allgemeinverfügung hat das Hagener Ordnungsamt am Donnerstagabend im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle rund um den Hauptbahnhof geahndet.

Die Außendienstmitarbeiter der städtischen Behörde waren in Zivilkleidung unterwegs und kontrollierten neben den ansässigen Gewerbebetrieben vor allem Personenansammlungen und die seit dem 1. Februar geltende Maskenpflicht am Hauptbahnhof. Dabei stellten sie zahlreiche Verstöße fest.

Keine Masken, kein Abstand

In fünf Gewerbebetrieben wurden die Auflagen der Coronaschutzverordnung nicht eingehalten. Die Kunden trugen keine Masken, hielten den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht ein und waren in viel größerer Anzahl als zugelassen in den Geschäften. Gegen die Kunden, aber auch gegen die Geschäftsbesitzer setzte es Anzeigen, die Bußgelder betragen in diesen Fällen zwischen 50 und 500 Euro.

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In Betrieben des Einzelhandels gilt derzeit, dass sich maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten darf. Bei Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern müssen pro Kunde 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Ergänzend weist die Stadt noch einmal darauf hin, dass im Einzelhandel das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben ist. Durch die Allgemeinverfügung der Stadt Hagen besteht diese Pflicht auch für das Personal, das hinter einer Schutzscheibe (beispielsweise aus Plexiglas) arbeitet.

Essen gleich vor Ort verzehrt

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes lösten aber auch mehrere Personenansammlungen auf. Die Betroffenen erhielten Platzverweise und ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro. Denn die Coronaschutzverordnung gibt vor, dass im öffentlichen Raum ein Kontaktverbot besteht. Personen aus einem Haushalt dürfen sich im öffentlichen Raum mit höchstens einer Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten.

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Weil sie Speisen im Umkreis von 50 Metern rund um den Kiosk bzw. den Imbiss, in dem sie das Essen gekauft hatten, verzehrten, mussten sich ebenfalls mehrere Personen verantworten. Ihnen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Denn im Radius von 50 Metern um die Verkaufsstelle dürfen Speisen nicht verzehrt werden.

Gesichtsschutz geflissentlich ignoriert

Seit dem 1. Februar gilt bekanntlich im Bereich des Hagener Hauptbahnhofs, in Teilen des Graf-von-Galen-Ringes und des Bereiches der Fußgängerzone in der Bahnhofstraße zwischen 7 und 22 Uhr eine Maskenpflicht. Viele Menschen ignorieren das jedoch geflissentlich, wie sich bei dem Einsatz zeigte. Gleich 61 Personen trugen keine Mund-Nasen-Bedeckung, in 31 Fällen leiteten die Ordnungshüter der Stadt ein Bußgeldverfahren ein. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht hier eine Strafe von 50 Euro vor. In 30 minderschweren Fällen verzichteten die Mitarbeiter der Stadt auf eine Anzeige, die betreffenden Personen wurden jedoch verwarnt.

Bei den Kontrollen ging dem Ordnungsamt schließlich in einem Kiosk noch eine Person ins Netz, die lediglich im Besitz einer Duldung war und nicht arbeiten oder sich in Hagen aufhalten darf. Die entsprechende Anzeige wegen arbeits- beziehungsweise ausländerrechtlicher Verstöße wurde an die zuständigen Stellen weitergeleitet.