Hagen. In einer Gaststätte in Hagen wurde eine Feier aufgelöst. Auch der 85-Personen-Gottesdienst, der für Aufsehen sorgte, hat Konsequenzen.

Das Ordnungsamt musste am Wochenende eine Geburtstagsfeier in einer Gaststätte auflösen: Vor Ort fanden die Mitarbeiter am Samstag die Betreiberin und sechs weitere Personen vor. Die Betreiberin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro.

Denn laut Corona-Schutzverordnung ist es aktuell nicht gestattet, Gaststätten zu öffnen. Auch Ansammlungen sind verboten. „Die Gäste müssen mit einem Bußgeld von je 250 Euro rechnen, da sie gegen die geltenden Regelungen zur Kontaktbeschränkung verstoßen haben“, so die Stadt. Die Fälle werden zunächst an die zuständige Bußgeldstelle weitergeleitet und dort geprüft.

Erst vor wenigen Tagen hatten die städtischen Mitarbeiter eine Veranstaltung mit 85 Teilnehmern aufgelöst. Auch das hat jetzt Konsequenzen.

Gottesdienst hat Konsequenzen

Eineinhalb Wochen nach den skandalösen Umständen, die den Gottesdienst einer christlichen Gemeinschaft aus Südosteuropa begleiteten, steht fest: Der für die Veranstaltung verantwortliche Organisator muss ein Bußgeld in Höhe von 1000 Euro bezahlen. Auch ein Bußgeld für die Teilnehmer ist noch nicht vom Tisch: Die Stadt prüft, ob und wenn ja in welcher Höhe der Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen geahndet wird.

Aus einer Verschärfung der Corona-Schutzverordnung in Hagen ergibt sich zudem, dass weitere Gottesdienste im Sozialzentrum Arche am Emilienplatz, wo es zu den Vorfällen kam, der Genehmigung des Ordnungsamtes bedürfen. „Alle Glaubensgemeinschaften leiden unter dem unverantwortlichen Verhalten dieser einen Gruppe“, sagte Christiane Hemmbruch vom Vorstand des Trägervereins der Arche.

Keine Masken, Räume nicht belüftet

Das Ordnungsamt der Stadt Hagen hatte am 12. Dezember eine Veranstaltung mit rund 85 Teilnehmern in der Arche auflösen müssen. Sowohl Erwachsene als auch Kinder saßen dort beim Gottesdienst dicht beisammen und trugen nach Angaben der Behörde größtenteils keine Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem waren die Räume nicht belüftet.

Die Räume der Arche werden regelmäßig an christliche Gemeinschaften vermietet. Wie Christiane Hemmbruch erklärte, habe sie die Verantwortlichen der südosteuropäischen Gruppe im Vorfeld des Gottesdienstes mehrfach eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Coronaregeln einhalten müssten. Eine Person habe sie im Vorgespräch des Hauses verweisen müssen, weil sie sich weigerte, eine Maske aufzusetzen.

Verstoß kommt Gastronom teuer zu stehen

Teuer zu stehen kommt ein Verstoß gegen die Corona-Schutzverordnung auch einen Hagener Ga­stronomen: Er hatte sein Lokal trotz Verbots geöffnet und wird nun ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 5000 Euro zur Kasse gebeten.