Hagen. Es geht um versuchten Mord, Drogen und illegale Waffen - vom dem Schwurgericht Hagen startet eine Rockerprozess noch mal von vorn.

Alles noch einmal von vorn: Der gestern vor dem Schwurgericht Hagen begonnene „Bandidos-Prozess“ war bereits im August vergangenen Jahres gestartet – doch dann nach 13 Verhandlungstagen geplatzt.

Jetzt die Neuauflage mit den Vorwürfen des zweimal versuchten Mordes, Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogendelikten und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung. Erneut sitzen die sechs tätowierten Muskelpakete vor der Kammer unter Vorsitz von Richterin Heike Hartmann-Garschagen – allerdings diesmal ohne ihren eiskalten Blick.

Es flogen die Kugeln, es herrschte Krieg

Die Atmosphäre im Gerichtssaal wirkt entspannt, geradezu locker – man kennt sich ja inzwischen von all den Terminen. Weniger freundlich soll es allerdings im Tatzeitraum im Jahr 2018 zwischen dem örtlichen Rocker-Club der Bandidos und den in Hagen ansässigen Freeway Riders zugegangen sein: Da flogen die Kugeln und es herrschte Krieg. Blutiger Rocker-Krieg.

Anklagevorwurf versuchter Mord: Am 28. und 29. September 2018 fielen mehrere Schüsse in Hagen. Am ersten Abend, gegen 22 Uhr, an der Kreuzung von Bergischer Ring und Bergstraße. Am nächsten Abend flogen die Kugeln, diesmal kurz vor Mitternacht, am Konrad-Adenauer-Ring im Stadtteil Haspe.

Geschossen wurde aus einem fahrenden Wagen auf ein anderes Auto. Szenen wie im Wilden Westen. Glücklicherweise verfehlten alle Kugeln ihr Ziel.

In drei weiteren Anklagepunkten geht es um Rauschgift und Waffen. Im Zimmer eines Angeklagten (23) wurden bei einer Durchsuchung 81 Kokain-Bubbles (20,3 Gramm netto) gefunden, im Schlafzimmer von zwei anderen angeklagten Bandidos ein Schlagring und ein Elektroschocker.

108.000 Euro trägt Steuerzahler

Das alles war bereits mit 50 Zeugenvernehmungen schon einmal ausführlich durchverhandelt worden, doch dann hatte sich im September eine beisitzende Richterin (30) mitten im Verfahren entschieden, das „Handtuch zu werfen“ und aus dem Staatsdienst auszuscheiden.

Die damaligen Aussagen vor dem Schwurgericht sind aber allesamt im aktuellen Verfahren nicht mehr verwertbar. Die private Entscheidung der Richterin hat den Steuerzahler übrigens 108.000 Euro gekostet.