Hagen/Breckerfeld. Die Zahl der Wildunfälle in Hagen nimmt deutlich zu. Viele bleiben ungemeldet. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.

36 Wildunfälle hat die Polizei Hagen im Jahr 2019 aufgenommen. Ein Hase, zwei Dachse, vier Wildschweine und 27 Rehe wurden erfasst. Hinzu kommen noch zwei Zusammenstöße von Wildtieren mit einem Pkw, bei dem der Fahrer keine Angaben zum Tier machen konnte. Die Dunkelziffer dürfte aber noch viel höher sein. Denn längst nicht alle Autofahrer zeigen einen Unfall auch an.

Diese Erfahrung hat zumindest Uli Ferron gemacht, Jäger aus Breckerfeld, dessen Revier an die Osemunder bzw. auf Hagener Gebiet an die Prioreier Grenze stößt, der immer wieder Tiere findet, die qualvoll an den Folgen eines Unfalls verendet sind. „Zuletzt noch in einem Waldstück nördlich von Priorei“, wie Ferron berichtet, „ich kann mir nicht vorstellen, dass das Tier sofort tot war. Es ist qualvoll verendet. Da hört bei mir dann jedes Verständnis auf.“

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Ähnlich sieht das auch Peter Christoph Wolf, Leiter des Hegerings Hagen-Dahl: „Es kommt immer wieder vor, dass Tiere verletzt werden und sich über Stunden quälen müssen, weil die Verursacher sich um nichts kümmern.“ Dabei könne es durchaus sein, dass sich an einem Fahrzeug nach einem Zusammenstoß mit einem keine sichtbaren Schäden zeigten, das Tier aber sehr wohl schwerstverletzt sei.

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Jäger kann Tiere mit gezielten Schuss von Qualen erlösen

Das gelte übrigens auch, wenn Tiere nach einem Unfall noch in der Lage seien, von der Unfallstelle zu flüchten. „Im Moment nach einem Unfall ist der Adrenalinspiegel der Tiere extrem hoch. Sie sind durchaus in der Lage, noch mehrere hundert Meter zurückzulegen.“ Erst dann brächen sie zusammen und müssten lange leiden. Ein Jäger mit einem ausgebildeten Jagdhund sei aber in der Lage, ein verletztes Tier aufzuspüren und mit einem gezielten Schuss von seinen Qualen zu erlösen.

Dabei ist die Rechtslage nach dem Landesjagdgesetz eindeutig: „Jeder Verkehrsteilnehmer, der einen Unfall mit Schalenwild hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich einer Polizeidienststelle anzuzeigen“, so Sebastian Hischerberg, Sprecher der Polizei Hagen. „Der Unfallfahrer ist darüber hinaus verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern und so weit möglich den Wildkörper aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.“ In keinem Fall dürfen das Wild oder Teile davon mitgenommen werden.

Leitstelle verständigt Jäger: Unfallverursacher können sich strafbar machen

Wird ein Wildunfall angezeigt, so verständigt die Leitstelle den zuständigen Jagdausübungsberechtigten. „Der wiederum kümmert sich dann um das verletzte oder getötete Tier“, so Sebastian Hirschberg. „Kontakt mit verletztem Wild sollte wegen einer bestehenden Gefahr durch mögliche Angriffe vermieden werden.“ Eine Unfallaufnahme durch die Polizei sei darüber hinaus für eine mögliche Schadensabwicklung über eine Versicherung wichtig.

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Entfernen von der Unfallstelle stellt keine Verkehrsunfallflucht dar

Ein Entfernen von der Unfallstelle wiederum stelle laut Polizei Hagen jedoch keine klassische Verkehrsunfallflucht dar. Trotzdem kann sich ein Unfallverursacher unter Umständen sogar strafbar machen, wenn er nicht sofort die Polizei einschaltet. „Zum Beispiel wenn das Wild einfach auf der Straße liegengelassen wird und es dadurch zu einem Folgeunfall kommt“, so Hirschberg. „Auch wenn jemand ein schwer verletztes Tier unter Qualen am Unfallort zurücklässt, reicht das zumindest mal für den Anfangsverdacht der Tierquälerei aus.“

Dass einige Verkehrsteilnehmer gar nicht wissen, wie man sich korrekt verhält, glauben auch die Jäger. „Mann muss den Leuten immer wieder bewusst machen, dass es bereits seit einiger Zeit eine Meldepflicht gibt“, sagt Uli Ferron.