Hagen. Noch nie haben so viele Bürger Briefwahlunterlagen beantragt wie bei dieser Kommunalwahl. Die Hintergründe.
Neun Tage vor der Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, zeichnet sich bereits jetzt eine absolute Rekord-Wahlbeteiligung bei der Briefwahl ab. Insgesamt haben in Hagen bereits mehr Menschen Briefwahl beantragt, als bei den vorherigen Wahlen überhaupt. Über 22.000 Wahlscheine wurden in den vergangenen Tagen vom Wahlamt der Stadt Hagen bearbeitet. Bei der letzten Kommunalwahl 2014 haben bis zum Wahltag nur rund 17.000 Hagener ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.
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Noch bis zum 11. September kann Briefwahl beantragt werden
Wer noch keine Briefwahl beantragt hat, kann seinen Wahlscheinantrag noch bis Freitag, 11. September, um 18 Uhr nutzen, um bereits in den Bürgerämter vorab seine Stimme abzugeben. Wer dies klassische auf postalischem Weg erledigen möchte, sollte dies mit Blick auf die Postwege spätestens bis zum Mittwoch, 10. September, per Online-Wahlscheinantrag, per E-Mail an wahlen@stadt-hagen.de, per Brief an Stadt Hagen, Briefwahlbüro, Postfach 4249, 58042 Hagen, oder per Fax an 02331/207-2424 erledigen. Bei allen Antragsarten müssen Vorname, Nachname, Adresse der Hauptwohnung und Geburtsdatum des Antragstellers angegeben sowie vermerkt werden, ob die Wahlunterlagen an die Wohnadresse oder an eine andere Adresse versandt werden sollen.
Die Umschläge sollten dann spätestens bis Freitag, 11. September, in einen Post-Briefkasten geworfen werden. Wer noch später seine Briefwahlunterlagen ausfüllt, sollte diese bis zum Wahlsonntag um 16 Uhr zu einem städtischen Briefkasten am Rathaus oder an den Bezirksverwaltungsstellen bringen. Alles, was später eingeht, kann nicht mehr gezählt werden. Bei der letzten Europawahl war dies immerhin in 50 Fällen der Fall, die dann erst am Montag nach der Wahl im Rathaus eingingen.
Bis zu fünf Wahlzettel sind möglich
Trotz der Corona-Pandemie können die Bürgerinnen und Bürger natürlich auch am Sonntag, 13. September, klassisch im Wahllokal wählen. Gewählt werden der Oberbürgermeister, die Vertreter des Gemeinderats in den 26 Kommunalwahlbezirken, die Vertretungen der fünf Stadtbezirke, der Integrationsrat und erstmalig direkt die Mitglieder des Ruhrparlaments des Regionalverbands Ruhr. Die Bürgerinnen und Bürger können also auf bis zu fünf Stimmzetteln ihr Votum abgeben.
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