Hagen. Der Hagener Corona-Krisenstab hat die neuen Regeln für die Stadt definiert. Hier ein Überblick über die wichtigsten Entscheidungen.

Der Corona-Krisenstab der Stadt Hagen hat am Donnerstag beraten, wie die Berliner Beschlüsse, das öffentliche Leben schrittweise wieder zu beginnen, in Hagen konkret umgesetzt werden soll. „Es ist richtig, dass wir das öffentliche Leben wieder langsam aufnehmen“, sagt Oberbürgermeister Erik O. Schulz, dennoch appelliert er an die Hagener Bevölkerung, sich „verantwortungsbewusst und bedacht zu verhalten, um eine Ausbreitung des Virus weiterhin einzudämmen.“

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Nach dem Beschluss des Bundes und der Länder öffnen die Schulen in Hagen nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen und Lehrer ab Donnerstag, 23. April, zunächst für die Jahrgänge, die kurz vor der Abschlussprüfung wie dem Abitur oder dem mittleren Schulabschluss stehen. Ab dem 4. Mai sollen auch Schüler der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen, die im nächsten Jahr ihre Prüfungen haben, wieder in die Schule gehen können. Gleiches gilt für die letzte Grundschulklasse. Für alle weiteren Schülerinnen und Schüler findet zunächst kein Unterricht statt.

In Kitas nur Notbetreuung

Auch Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen bleiben zunächst geschlossen. Die Notbetreuung für Eltern systemrelevanter Berufsgruppen in den Kitas und für die Klassen 1 bis 6 bleibt weiterhin bestehen. Die Notbetreuung wird auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Details folgen.

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Ansammlungen von mehr als zwei Personen unter freiem Himmel bleiben in Hagen bis 3. Mai weiterhin untersagt - ausgenommen sind Personen, die sich in häuslicher Gemeinschaft befinden wie Familien oder dauerhafte Wohngemeinschaften.

Neben den Geschäften, die bislang geöffnet bleiben durften, können ab Montag, 20. April, auch Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen, wenn diese Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen einhalten. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Einrichtungshäuser, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen. Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.

Restaurants müssen sich gedulden

Restaurants und Cafés bleiben geschlossen. Die Stadt Hagen empfiehlt, Lieferdienste einzurichten. Abholdienste sind weiterhin nur zulässig, wenn das Essen nach vorheriger telefonischer Bestellung abgeholt wird, um Menschenansammlungen vor oder in den Lokalitäten zu vermeiden.

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Weiterhin sind grundsätzlich alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt. Das schließt grundsätzlich auch Verbote für Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein. Auch Versammlungen zur Religionsausübung müssen unterbleiben. Es wird weiterhin scharfe Kontrollen geben.