Hagen. Amtsrichter Dr. Harald Barkam hat seinen Gerichtssaal zur Sperrzone erklärt. Wer hinein wollte, musste aus Angst vor Corona Mundschutz tragen.
Das Corona-Virus wird nicht im Amtsgericht ankommen – zumindest nicht in Sitzungssaal 141. Dort verhandelte gestern Zivilrichter Dr. Harald Barkam mit Vollmaskierung und blauen Gummi-Handschuhen. Sein Gerichtssaal war kurzerhand zur Sperrzone erklärt worden und durfte nur noch geschützt betreten werden.
„Aus Anlass der weltweiten Pandemie des Covid-19-Virus und seiner Verbreitung“, hatte der Amtsrichter seine sitzungspolizeiliche Verfügung öffentlich neben der Tür ausgehängt, „wird zum Schutz vor Weiterverbreitung und Reduktion des Infektionsrisikos angeordnet, dass bis auf Weiteres in der Sitzung Atemschutzmasken zu tragen sind.“
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Justizbedienstete zücken ihr Handy und fotografieren die Szenerie
Die Nachricht über die (vorerst) noch eigenwillige Sicherheitsvorkehrung von Dr. Barkam verbreitet sich im Justizgebäude schneller als ein mögliches Virus: Vor dem offen stehenden Sitzungssaal, in dem auch die Fenster weit aufgerissen sind, damit Krankheitserreger im Durchzug verschwinden können, bildet sich eine Traube aus Klägern und Beklagten samt ihren Anwälten und diskutiert aufgeregt darüber, ob die angeordnete Auflage sinnvoll oder übertrieben sei. Justizbedienstete zücken ihr Handy, schießen von dem ungewöhnlichen Aushang ein Erinnerungsfoto.
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„Wer ist denn der Eishockey-Torwart dort?“, frotzelt ein Anwalt durch die Saaltür mit Blick auf den Amtsrichter in Robe, der seinen Mund und seine Nase mit einem selbstgefertigten Virenschutz eingemummt hat. Ist das nun eine Maske aus Gips oder eine dicke Vlieswindel, die den Großteil des Gesichts abdeckt und gerade noch die Augen von Dr. Barkam erkennen lässt?
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Reporter erhält Schutzmaske und muss zwei Meter Abstand halten
Das Rätsel wird nicht gelöst. Genaueres zum verwendeten Material ist dem Richter, auch bei strikter Einhaltung der gebotenen Zwei-Meter-Distanz, nicht zu entlocken. Die Anleitung dazu gebe es im Internet, erklärt der Vorsitzende des 10. Zivildezernats und schiebt dem Gerichtsreporter auf einem Aktendeckel eine Atemschutzmaske zu.
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In seiner sitzungspolizeilichen Verfügung, die auch an den nächsten Verhandlungstagen noch gelten soll, ordnet Amtsrichter Dr. Barkam an, dass „mindestens einfache Masken“ zu tragen seien, „die die Weitergabe von Atembestandteilen verhindern oder zumindest erheblich herabsetzen. Am besten sind solche der Schutzklasse FFP3 zu verwenden.“
Alle für den kommenden Donnerstag anberaumten Gerichtstermine hat der Amtsrichter aus Sorge um die Gesundheit bereits aufgehoben. Alle anderen Prozessbeteiligten in den kommenden Wochen werden Post erhalten, dass sie nur noch mit Maske und und Handschuhen in den Sitzungssaal dürfen: „Bei Zuwiderhandlungen droht der Abbruch der Verhandlung und Vertagung“.