Hagen. Die Hagener Eltern von Kita-Kindern sind sauer: Ohne Vorankündigung bucht die Stadt Tausende von Euros ab und bringt Bürger-Konten ins Minus.
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Die junge Mutter aus Hohenlimburg traut ihren Augen kaum: Urplötzlich rauscht ihr Giro-Konto um 4500 Euro in die Miesen. Abgebucht hat diesen stattlichen Betrag kein Geringerer als die Stadt Hagen – ohne Vorwarnung wurden nach dem inzwischen beendeten Rechtsstreit um die Höhe der Kita-Gebühren die noch ausstehenden Beträge aus den vergangenen Monaten abgebucht. Alles auf einen Schlag. Die Stadt Hagen will nicht ausschließen, dass da Fehler passiert sind.
„So geht man doch nicht miteinander um“, meint die erboste Frau, die lieber nicht namentlich genannt werden möchte. „Natürlich müssen wir die offenen Monatsbeiträge begleichen, aber eine solche Summe hat schließlich niemand auf seinem Konto rumliegen“, ärgert sie sich, dass jetzt satte Dispo-Zinsen anzufallen drohen. Und es handelt sich keineswegs um einen Einzelfall: „Allein in unserer Kita gibt es zwei weitere betroffene Familien.“
Eltern beschreiten den Klageweg
Für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege hatte die Stadt Hagen im Jahr 2015 die Satzungen über Elternbeiträge erneuert und deutlich höhere Kosten als zuvor festgeschrieben. Eine politische Entscheidung, die in der Bevölkerung zu erheblichen Protesten führte und letztlich mehrere Mütter und Väter dazu bewog, den Klageweg zu beschreiten. Anfänglich mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht in Arnsberg gab den Widersprüchen zunächst statt, weil die zugrundeliegenden Satzungen wegen Formfehlern rechtswidrig und daher nichtig seien.
Eine Entscheidung, die letztlich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster keinen Bestand hatte. Dort entschieden die Richter, dass die Entscheidungsgrundlage des Rates seinerzeit vollkommen ausreichend gewesen sei und die neu beschlossenen Beiträge keineswegs gegen das Gebot der Abgabengerechtigkeit verstoßen würden. Die Beiträge müssten von einer Kommune weder auf Grundlage eines faktischen Aufwandes kalkuliert werden noch bräuchten sie einen bestimmten Deckungsgrad der Kosten der Kinderbetreuung abzubilden. Eine Haltung des Gerichts, die die Eltern angesichts der grundsätzlichen Aussagen des Urteils gerne auch vom Bundesverwaltungsgericht hätten überprüfen lassen. Doch die Leipziger Richter ließen ein entsprechendes Revisionsverfahren gar nicht erst zu.
Monatliche Zahlungen zurückgehalten
Während des zähen juristischen Disputs hatten mehrere Hagener Eltern die erhöhten Zahlungssätze zurückgehalten: „Wir haben beispielsweise 14 Monate ausgesetzt, unsere Einzugsermächtigung widerrufen und die Stadt entsprechend informiert“, erzählt eine Mutter, dass die Gelder stattdessen auf ein extra angelegtes Sparbuch gewandert seien. „Wir hatten gehofft, davon mal in den Urlaub fahren zu können.“ Im Anschluss habe ihre Familie wieder monatliche Kita-Gebühren entrichtet, dann allerdings in Form von monatlichen Überweisungen.
Dass die Stadt Hagen jetzt nach all den Monaten ohne jegliche Kommunikation einfach den offenen Restbetrag abbucht, empfindet die Mutter als unfreundlichen Akt: „Wir haben hingegen offiziell Widerspruch eingelegt und die Stadt über unser Verhalten stets schriftlich informiert, ansonsten über den Fortgang der Auseinandersetzung aber immer bloß aus der Zeitung erfahren.“ Hier hatte Stadtsprecher Thomas Bleicher im Juli 2019 nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuletzt erklärt, dass die Beitragsbescheide bestandskräftig seien und die Stadt die offenen Summen im Nachhinein vollstrecken werde. Den möglichen Zeitpunkt ließ er freilich komplett offen.
Die Stadt Hagen hat angekündigt, dass die Eltern – stadtweit handelt es sich um etwa 250 Fälle – in den nächsten Tagen alle Post erhalten. In den Schreiben werden die offenen Beträge nachgefordert. „Dabei räumen wir eine Frist bis zum 1. März ein“, geht Stadtsprecher Michael Kaub davon aus, dass durch Einzugsermächtigungen die Stadtkasse auch bei weiteren Familien vorzeitig Beträge abgebucht hat: „Es können Fehler passiert sein.“ Allerdings könnten in jedem Einzelfall die Zahlungsmodalitäten geklärt werden.