Wehringhausen. Eine 86-jährige Frau aus Hagen soll 128,50 Euro Geldbuße zahlen. Die Stadt wirft ihr vor, Altpapier neben den Container gestellt zu haben.

Die 86-jährige Erika B. aus Wehringhausen kann sich – im Alter lässt das Gedächtnis nun mal nach – nicht mehr daran erinnern, ob sie die Tasche mit dem Altpapier wirklich neben dem Container in der Pelmkestraße abgestellt hat. Denn genau das wirft die Hagener Stadtverwaltung ihr vor. 128,50 Euro Strafe soll die alte Dame für diese ihr zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit zahlen. 128,50 Euro, so steht es schwarz auf weiß im Bußgeldbescheid aus dem Rathaus. „Sie haben eine Verunreinigung durch Liegenlassen von Abfällen unbedeutender Art (eine Papiertasche gefüllt mit Altpapier neben dem Altpapiercontainer) verursacht“, lautet die Begründung in dem Bußgeldbescheid.

Erika B. kann und möchte sich in der Öffentlichkeit zu der ihr vorgeworfenen Missetat nicht äußern. Dafür ist ihr Sohn, der seine Mutter in allen persönlichen Belangen vertritt und eine entsprechende Vollmacht besitzt, in Rage geraten. Stefan Butzmann spricht von „reiner Abzocke“. Das Verhalten des Ordnungsamtes einer Seniorin gegenüber, die nichts anderes gewollt habe als ihr Altpapier ordnungsgemäß zu entsorgen, sei eine „Unverschämtheit“.

Hinweise gefunden

Es waren zwei „Waste watcher“, die Erika B. am 28. Oktober gegen 13.15 Uhr der illegalen Abfallentsorgung überführten. Sie hätten die Tasche gefunden, untersucht und dabei Hinweise auf seine Mutter als Verursacherin festgestellt, teilte die Bußgeldstelle Ordnungsamt Stefan Butzmann mit: „Dies ist eine Ordnungswidrigkeit.“ Und auch nachdem der Sohn die Behörde über das Alter und den Gesundheitszustand seiner Mutter informiert hatte, erhielt er zur Antwort: „Sollte ein Abfallcontainer bereits voll sein, müssen die Abfälle an anderer Stelle entsorgt werden.“

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Es ist vor allem dieser letzte Satz, der Stefan Butzmann die Zornesröte ins Gesicht treibt. Ob das Ordnungsamt etwa erwarte, dass die 86-Jährige meilenweit zum nächsten Container laufe? Oder ob sie das Altpapier wieder mit nach Hause schleppen solle? Er habe mit seiner Mutter gesprochen, sie könne zwar nicht ausschließen, einen Beutel mit Altpapier neben die Container in der Pelmkestraße gestellt zu haben, es sei allerdings ebenso möglich, dass ein hilfsbereiter Nachbar an jenem Tag das Altpapier für sie entsorgt habe. Wie gesagt, das Erinnerungsvermögen kann im Alter schon mal nachlassen. . .

Container quellen über

Stefan Butzmann weist außerdem darauf hin, dass die fraglichen Altpapier-Container in der Pelmkestraße eigentlich immer überfüllt seien: „Ich habe bereits des Öfteren beobachtet, dass Anwohner ihr Altpapier aus genau diesem Grund neben den Containern abstellen.“ Seit Jahren frage er sich, warum die Behälter nicht öfter geleert würden.

Beim zuständigen Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB) sind die Probleme rund um den Containerstandort in der Pelmkestraße wohl bekannt. Der Platz sei häufig verunreinigt, berichtet HEB-Sprecherin Jacqueline Jagusch: „Wir prüfen, ob wir den Leerungsrhythmus steigern.“ Bislang würden die Altpapiercontainer montags und freitags, die Glascontainer einmal pro Woche geleert. Manchmal sei es gar nicht möglich, den Abfall abzuholen, da der Platz zugeparkt werde. „Und wir dürfen die Container nicht über stehende Fahrzeuge hinweg hieven.“

Neuer Bußgeldkatalog in Kraft

Wie auch immer: Über eine Strafe von 10 oder 20 Euro würde sich Stefan Butzmann vielleicht gar nicht aufregen, ob seine Mutter nun verantwortlich für die Ablagerung des Altpapiers ist oder nicht. Aber 128,50 Euro?

Das Gesetz

Paragraf 28 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes lautet: „Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden.“

Paragraf 69 Absatz 1 führt dazu aus: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Paragraf 28 Abfälle zur Beseitigung behandelt, lagert oder ablagert.“

Die Stadt Hagen verweist auf das Kreislaufwirtschaftsgesetz und dass am 1. Oktober ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten sei. Der Gesamtbetrag setze sich wie folgt zusammen: „100 Euro Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit, 25 Euro Verwaltungsgebühr und 3,50 Euro Auslagen für Zustellung.“

Stefan Butzmann hat einen Anwalt eingeschaltet.