Hagen. Es war ein folgenschwerer Brand in der Reichsbahnstraße im Mai 2018, für den ein 44-Jähriger jetzt längere Zeit hinter Gittern muss.
Was für eine Flammenhölle, was für ein erbitterter Kampf: 150 Einsatzkräfte von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr löschten aus vollen Rohren. Doch am Ende waren zwei Wohnhäuser an der Reichsbahnstraße in Vorhalle einsturzgefährdet – und 40 Bewohner obdachlos. Jetzt das Urteil des Schöffengerichts: Der Brandstifter (44), der das verheerende Feuer am Pfingstwochenende 2018 gelegt hatte, muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.
„Das war für mich ein einmaliges Erlebnis“, sagt der Hauptbrandmeister (42) der Feuerwehr Hagen im Zeugenstand, noch immer schwer beeindruckt: „In meiner ganzen Laufbahn habe ich noch nie erlebt, dass ein Feuer so heiß wird und sich so schnell ausbreitet.“
Ob auch ein Brandbeschleuniger im Spiel war? „Solche Substanzen wurden nicht gefunden.“ Aber sicher sei, dass es in der Wohnung im zweiten Obergeschoss an mehreren Stellen gleichzeitig zu lodern anfing. Zu diesem Ergebnis kommt der Brand-Sachverständige, der am nächsten Tag umsichtig die einsturzgefährdeten Räume mit den herabhängenden Decken und den durchgebrannten Holztüren inspizierte – und dabei „in Kniehöhe durch Brandschutt“ waten musste. Für den Gutachter steht eindeutig fest: „Ein vorsätzliches In-Brand-Setzen.“ Der Verurteilte bestreitet die Tat bis heute.
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Der Mann auf der Anklagebank, der als Altenpfleger nach Berlin verzogen ist und wegen Zigarettendiebstahls eine Haftstrafe verbüßen muss, zieht eine Grimasse. Er lebte zur Tatzeit mit einem Mitbewohner in der Sechs-Zimmer-Wohnung, in der Streitereien, Gewalttätigkeiten, Kokain- und Alkoholexzesse an der Tagesordnung waren, und in der er am 18. Mai letzten Jahres gezündelt haben soll.
Kurz vor Ausbruch des Feuers um 19.35 Uhr setzte sich der Angeklagte auf sein Fahrrad und verließ „grinsend“, so Zeugen, das Haus an der Reichsbahnstraße 25. Später, als meterhohe Flammen aus der Obergeschosswohnung flackerten und die Feuerwehr ihren Großeinsatz durchführte, kehrte er zum Tatort zurück und konnte direkt als Verdächtiger festgenommen werden.
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Fünf Stunden später, gegen 1.34 Uhr samstagmorgens, brannte es erneut im Dachstuhl desselben Hauses und im Haus nebenan. Für Ralf-Guido Blumenthal, den stellvertretenden Leiter der Feuerwehr, unverständlich: „Wir hatten nach dem ersten Brand bei Nachlöscharbeiten die Zwischenwände und Decken auf Glutnester kontrolliert. Auch kamen Wärmebildkameras zum Einsatz. Ohne Ergebnis. Rein vorsorglich wurde sogar der Brandort eingeschäumt.“
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Christian Dembowski erkannte auf schwere Brandstiftung. Das Urteil fiel um elf Monate höher aus, als es die Staatsanwältin beantragt hatte. „Streit mit dem Mitbewohner“ sah das Gericht als das Tatmotiv an. Der Haftbefehl wurde aufrecht erhalten, der Verurteilte zurück ins Gefängnis geführt.