Hagen. Staatsanwalt Jörn Kleimann will erreichen, dass der Mann, der im Mai eine Moschee in Hagen angesteckt haben soll, in Sicherungsverwahrung kommt.

Der Mann (52) mit den beiden Hunden, der am 25. Mai an der Ulu-Moschee in der unteren Elberfelder Straße Feuer gelegt haben soll, bleibt in Untersuchungshaft. Nach Informationen der WP ist er bereits wegen fünffacher Brandstiftung vorbestraft. Staatsanwalt Jörn Kleimann will nun erreichen, dass diesmal sogar Sicherungsverwahrung (SV) gegen ihn verhängt wird.

Kleimann hat dem Schwurgericht bereits eine Anklage wegen versuchten Mordes in Tateineinheit mit besonders schwerer Brandstiftung vorgelegt (Az. 500 Js 487/19). Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird die Kammer in Kürze entscheiden. Bereits am Montagmorgen fand vor dem Schwurgericht ein nicht öffentlicher Haftprüfungstermin statt: Der Angeschuldigte, der sich seit dem 27. Juni in Untersuchungshaft befindet, hatte beantragt, den gegen ihn erlassenen Haftbefehl aufzuheben (Az. 31 Ks 12/19). Während der Anhörung durch die Richter ließ er sich aber nicht zur Sache ein – und zog dann seinen Antrag zurück.

Fünffache Brandstiftung

Der zuletzt in Castrop-Rauxel wohnende Angeschuldigte, der im laufenden Verfahren von Verteidigern aus Essen und Köln vertreten wird, verfügt über langjährige Hafterfahrung: Als Drogenkonsument, insbesondere Heroinabhängiger, geriet er durch Beschaffungskriminalität immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt und landete im Gefängnis.

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Bemerkungswert ist eine Verurteilung vom 9. April 2011: An diesem Tag schickte ihn das Landgericht Bonn unter anderem wegen fünffacher Brandstiftung für sieben Jahre hinter Gitter. Aber anders als zuletzt in Hagen hatte es der offensichtliche Pyromane damals nicht auf eine Moschee, sondern auf Wohnungen und Geschäftsräume abgesehen. Alles spricht derzeit für die pure Lust am Zündeln – eine politisch, fremdenfeindlich oder religiös motivierte Tat scheint eher unwahrscheinlich.

Zwei Mordmerkmale

Auch wenn sich Islamophobie als möglicher „niederer Beweggrund“ und drittes Mordmerkmal nicht erhärten lässt, so sieht Staatsanwalt Jörn Kleimann in seiner Anklage durch das Anzünden des Altpapiercontainers doch zwei Mordmerkmale verwirklicht: Den Einsatz eines „gemeingefährlichen Mittels“, weil die Flammen außer Kontrolle gerieten und „Heimtücke“, weil durch den Brand im Ein- und Ausgangsbereich der Fluchtweg versperrt war.

Kleimann: „In dem Gebäude hielten sich mehr als 50 Personen auf.“