Hagen. Zwei Männer sollen in einer Hagener Disco eine junge Frau mit K.O.-Tropfen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt haben. Der Prozess startet.

Die junge Frau, zur Tatzeit war sie 19, sei seit ihrer Vergewaltigung nicht mehr dieselbe Person von einst: „Sie schläft nur noch bei Licht und wenn der Hund im Zimmer ist“, sagt die Mutter im Gerichtssaal und wendet sich mit lauten Worten den beiden Angeklagten zu: „Meine Tochter ist praktisch tot. Und Ihr habt ihr das Leben genommen.“

Erdrückende Szenen am Dienstag im Landgericht. Der Vorwurf macht fassungslos: Zwei junge Männer, inzwischen 26 Jahre alt, sollen im Mai oder Juni 2014 einer jungen Frau in der Diskothek „Fun Park“ K.O.-Tropfen in die Cola gemischt haben. Die 19-Jährige wurde benommen zum Parkplatz des Westfalenbades geschafft und dort brutal missbraucht. Davon geht die Staatsanwaltschaft aus.

Fall liegt rund fünf Jahre zurück

Die beiden angeklagten Männer schildern das Geschehen ganz anders, reden von „einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu dritt“. Was die Aufklärung des gravierenden Sachverhalts nicht einfacher macht: Die ihnen zur Last gelegte Vergewaltigung liegt mehr als fünf Jahre zurück.

Glaubt man den beiden Angeklagten, haben sie die junge Frau damals in einer Dönerbude am Hauptbahnhof kennengelernt – einen Tag vor dem Vorfall. Über Facebook sei es zur weiteren Kontaktaufnahme gekommen und am nächsten Tag zum vereinbarten Treffen in der Diskothek. Von dort seien sie in Richtung Ischeland gefahren.

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Auf dem dunklen Parkplatz hätten sich die beiden Männer zu ihrer Begleiterin auf den Rücksitz des kleinen Fiat Punto gezwängt und dort mit ihr auf der Ablage zunächst „Flaschendrehen“ gespielt – bis Kleidungsstück um Kleidungsstück ausgezogen war : „Wir alle drei wollten das“, so einer der Angeklagten.

Noch mit Leibeskräften gewehrt

Die Geschädigte, sie wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit intensiv im Gerichtssaal befragt, hatte bereits in ihrer Vernehmung gegenüber der Polizeibeamtin von dem äußerst gewalttätigen Übergriff im Auto berichtet. Während einer der beiden Angeklagten neben ihr gesessen und sie fest umklammert habe, habe sich der andere an ihr vergangen – und später umgekehrt. Mit Leibeskräften habe sie versucht, sich dagegen zu wehren. Sie habe Schmerzen gehabt, doch nach einiger Zeit habe sie aufgegeben, weil sie nicht mehr konnte.

Erst anderthalb Jahre nach der jetzt angeklagten Tat hatte sich die junge Frau ihrem damaligen Freund offenbart. Der informierte die geschockte Mutter, die ihre völlig aufgelöste Tochter zur Polizei brachte. Die Einholung von zwei Gutachten verzögerte die Anklageerhebung – und die Eröffnung des Verfahrens.

>> HINTERGRUND: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

Da beide Angeklagten zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat noch keine 21 Jahre alt waren, gelten sie nach dem Gesetz als Heranwachsende. Die Jugendstrafkammer muss auch klären, ob bei einer möglichen Verurteilung das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden soll.

Für Erwachsene gilt bei einer Vergewaltigung ein Strafrahmen zwischen 2 und 15 Jahren Gefängnis. Nach Jugendstrafrecht kommt eine Jugendstrafe bis zu fünf Jahren Haft in Betracht. Weitere Prozesstage sind 25. November und 5. Dezember. Ein Urteil gibt es wohl am 12. Dezember.