Hagen. . Am Tag der geplanten Urteilsverkündung fehlte er: Jetzt sitzt ein 19-Jähriger in Haft, der in Hagen eine junge Frau vergewaltigt haben soll.

Der Prozess um die Vergewaltigung einer jungen Frau auf einer Kirchentreppe kann in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Der zweite Anklage, der in der vergangenen Woche zur geplanten Urteilsverkündung nicht gekommen war, sitzt inzwischen in Haft. „Zur Sicherung des Verfahrens“, wie das Landgericht mitteilt. Für Montag und Mittwoch sind nun Verhandlungen angesetzt.

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Am Donnerstag vergangener Woche war bereits sein Mitangeklagter zu einer 22-monatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte die Tat gestanden, daher das relativ milde Urteil, das nach der Berichterstattung aber für erhebliche Diskussionen gesorgt hatte.

Auf den Treppenstufen vergewaltigt

Der Fall fällt gleich mehrfach aus dem Rahmen fällt: Auf den Treppenstufen einer Kirche in Hagen war eine junge Frau (19) am 28. Mai 2017 von zwei Männern vergewaltigt worden.

Hinter verschlossenen Türen verhandelte die 2. große Jugendstrafkammer des Landgerichts seit Anfang April das angeklagte Sexualverbrechen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wie das bei Jugendlichen gesetzlich so vorgeschrieben ist.

Tatort Nähe Fichte-Gymnasium

Zum Sachverhalt wurde bisher bekannt, dass die beiden Angeklagten, wie auch das Opfer, in derselben Jugendhilfeeinrichtung wohnen. Den Tatabend verbrachten alle drei gemeinsam in der Innenstadt, wo sie nach 22 Uhr in einem Park in der Nähe des Fichte-Gymnasiums (Bergstraße) noch reichlich Alkohol tranken. Später sei es dann auf den Treppenstufen eines Gotteshauses zu der gemeinschaftlichen Vergewaltigung gekommen. Der Kammer liegt ein Geständnis vor.

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Die Richter hatten den beiden Angeklagten und ihren Verteidigern am ersten Verhandlungstag ein großzügiges Angebot unterbreitet: Würde die Tat umfänglich eingeräumt und bliebe es dadurch der geschädigten Frau erspart, vor Gericht aussagen zu müssen, könnte ein Strafmaß zwischen 21 und 27 Monaten in Aussicht gestellt werden. Bei einer Verurteilung von bis zu zwei Jahren sei sogar noch eine Aussetzung zur Bewährung drin. Noch günstiger geht es bei dem schweren Vorwurf kaum.

Flucht hat schwerwiegende Folgen

Der zur Tatzeit 17-jährige, inzwischen 19-jährige Angeklagte, nutzte die Chance und machte vor Gericht „reinen Tisch“ – er wurde zu der Bewährungsstrafe von 22 Monaten Jugendhaft verurteilt. Dass der Mitangeklagte (heute ebenfalls 19) am vergangenen Verhandlungstag fehlte, dürfte schwerwiegende Folgen für ihn haben.

Sein Verteidiger Ihsan Tanyolu (Dahl) hatte über dessen Verhalten gesagt. „Dadurch, dass er jetzt einfach abgetaucht ist, hat er sich keinen Gefallen getan. Er setzt eine mögliche Bewährungschance aufs Spiel.“