Hagen. . Eine Frau aus Hagen muss drei Jahre ins Gefängnis: Sie soll nach einer Feier einen Mann und eine Frau sexuell missbraucht haben, als sie schliefen.

  • Hagenerin (27) zu drei Jahre Haft verurteilt
  • 32-Jährigen nach Fußball-Gucken sexuell missbraucht
  • Auch schlafende Frau wurde Opfer

Diese Sexualstraftat ist selbst für die Justiz ein ungewöhnlicher Fall: Das Schöffengericht hat am Montag eine Hagenerin (27) verurteilt, die einen Mann und eine Frau vergewaltigt hat. Sie soll für drei Jahre hinter Gitter.

Am 27. Juni 2014, es war zur Zeit der Fußball-WM, traf sich in einem Schrebergarten in Vorhalle ein kleiner Kreis von Freunden zum gemeinsamen Fernsehvergnügen: Um 18 Uhr wurde das Spiel Deutschland gegen USA angepfiffen. Insgesamt sechs Personen, drei Männer und drei Frauen, versammelten sich im Laufe des Abends vor dem Bildschirm. Dazu gab’s Bier und Hochprozentiges – Weinbrand, Whisky, Wodka.

Betrunkene legten sich zum Schlafen in Gartenlaube

Bis tief in die Nacht floss der Alkohol, als sich die letzten verbliebenen Gäste betrunken und müde in die Gartenlaube zurückzogen. Was dort passierte, ist nach dem Gesetz ein Verbrechen. Staatsanwältin Bettina Hirschberg: „Sexueller Missbrauch von schlafenden und deshalb widerstandsunfähigen Personen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis vor.“

Zwei Männer (32, 27) und eine junge Frau (22) hatten sich gemeinsam auf die Schlafcouch gelegt, die Angeklagte, ein Rubensmodell mit wallender Mähne, nächtigte zunächst auf der Eckbank. Gegen fünf Uhr morgens kam sie ihren Freunden auf dem Sofa ganz nah – zu nah.

Auf dem Boden hockend, öffnete sie dem schlafenden 32-Jährigen die Hose und verging sich oral an ihm. Gleichzeitig befingerte sie die Frau im Intimbereich. Zwar bestritt die Angeklagte, die zur Tatzeit gut zwei Promille Alkohol im Blut hatte, die Übergriffe.

Doch das Gericht sah die Vorwürfe nach mehrstündiger Beweisaufnahme als erwiesen an.

DNA-Gutachten bestätigt Missbrauch

Richter Michael Brass konnte sich nicht nur auf die Aussagen der beiden Opfer, sondern auch auf ein DNA-Gutachten verlassen: Das Landeskriminalamt hatte am Geschlechtsteil des Geschädigten Speichelspuren der Angeklagten festgestellt. Zudem war die DNA der missbrauchten Frau an den Fingern der Angeklagten nachgewiesen worden.

Obwohl es vielleicht unglaublich klingt - das männliche Opfer, das zuerst wach wurde, konnte sich der Täterin nicht erwehren: „Ich war wie versteinert, wie gelähmt“, erklärte der Mann. Dann schrie er doch noch laut auf – und weckte die Freunde. Sofort wurde die Polizei gerufen.

Seit dem Vorfall leidet der missbrauchte Mann und ist in psychiatrischer Behandlung: „Ich habe seitdem nur noch mit mir selbst zu kämpfen gehabt“, so der Zeuge.

Als das Urteil verkündet wurde, wirkte die Angeklagte geschockt. „Wir werden Berufung einlegen“, kündigte ihr Verteidiger Ingo Kramer bereits gestern an.