Hagen. In der Hagener Finanzamtsschlucht wird es keine Filter-Anlagen geben, um die Luft zu verbessern. Dafür fehlt einfach der Platz.

Die Anregung aus der Politik, in der Finanzamtsschlucht große Filteranlagen aufzustellen, um somit über dem Grenzwert liegende Stickstoffdioxidwerte zu senken, lässt sich nicht umsetzen. Das haben die technischen Vorprüfungen des Wirtschaftsbetriebes Hagen ergeben. Gleichzeitig hat die Bezirksregierung in Arnsberg in Gesprächen mit der städtischen Umweltverwaltung angemahnt, weitere Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan umzusetzen, um spätestens im Jahr 2020 die ökologischen Vorgaben für die Luft in der Innenstadt einzuhalten.

Gespräch mit der Umwelthilfe

Am 12. Februar 2020 soll in einem ersten Sondierungsgespräch zwischen dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe unter der Moderation des Verwaltungsgerichtes in Münster über die Situation in Hagen gesprochen und ein Vergleich gefunden werden. Bei diesem Termin will Hagen nicht bloß mit der bevorstehenden Eröffnung der Bahnhofshinterfahrung argumentieren können, sondern auch für die Finanzamtsschlucht eine konkrete Perspektive für mehr Luftreinhaltung präsentieren.

Schutz der Gesundheit

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Dezember vergangenen Jahres beim Oberverwaltungsgericht in Münster ihre Klage für „Saubere Luft“ in Hagen eingereicht.

Der Grund: Es wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel erheblich überschritten. Ziel der Klage ist die Einhaltung des bereits seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwertes.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont: „Der EU-Grenzwert dient dem Schutz unserer Gesundheit. Doch die Landesregierung verweigert den Bürgern in Hagen die ihnen rechtlich zustehende saubere Luft.“ Daher sehe seine Organisation keine andere Chance als juristisch das Recht durchzusetzen.

Zuletzt hatte der Umweltausschuss die Verwaltung aufgefordert zu prüfen, ob eventuell der Einsatz von stationären Filteranlagen dabei helfen könnte, die Stickstoffdioxidbelastung unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter zu drücken. Dabei wurde empfohlen, den Blick vor allem nach Kiel und nach Stuttgart zu richten, wo entsprechende Filter bereits im Einsatz sind. Obwohl das NRW-Umweltministerium grundsätzlich bevorzugt darauf setzt, die eigentlichen Ursachen für die Emissionen zu reduzieren, halten die Düsseldorfer es angesichts des kurzen Straßenabschnittes und der extrem engen Randbebauung für denkbar, hier auch andere Lösungen anzudenken.

Zielmarke wird nicht erreicht

So wurden beispielsweise am hochbelasteten Stuttgarter Neckartor auf einem 350 Meter langen Streckenabschnitt 17 Filtersäulen aufgestellt, um eine Stickstoffdioxid-Minderung von zehn Prozent zu erreichen. Damit wäre die Zielmarke in Hagen tatsächlich erreichbar. Allerdings zeigt die Praxis, dass die Filteranlagen lediglich einen Fünf- bis Sieben-Prozent-Effekt erzielen.

Die Stuttgarter Filtersäulen haben zudem eine Kantenlänge von etwa einem Meter und sind vier Meter hoch. Das in Kiel eingesetzte System hat sogar eine Breite von 2,5 Metern und eine Länge von vier Metern. Angesichts dieser Dimensionierungen geht der WBH davon aus, dass der Raum auf dem Bürgersteig entlang des Märkischen Ringes bei weitem nicht ausreicht. Außerdem befindet sich dort im Untergrund eine Gasleitung, so dass hier weitere bauliche Maßnahmen ausgeschlossen sind.