Hagen/Münster. Durchschlägt jetzt ein Gericht den Knoten in Sachen Luftreinhaltung in Hagen? Im neuen Jahr sollen Vergleichsverhandlungen beginnen.
Im juristischen Tauziehen um die Luftreinhaltepläne in Nordrhein-Westfalen, von dem auch die Stadt Hagen aufgrund der kritischen Luftsituation am Graf-von-Galen-Ring sowie in der Finanzamtsschlucht betroffen ist, zeichnen sich außergerichtliche Lösungen ab. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster kündigte am Donnerstag Vergleichsverhandlungen zwischen dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) an.
So soll am 27. November über den Luftreinhalteplan für die Stadt Essen und am 14. Januar über Dortmund und Bonn gesprochen werden. Diese Treffen sollen nicht öffentlich sein. Am 11. und 12. Februar geht es dann mit Gesprächen zu den Plänen für Wuppertal, Hagen, Bielefeld, Bochum, Paderborn, Oberhausen und Düren weiter. Das gemeinsame Ziel sei, so das OVG, „baldmöglichst flächendeckend die Grenzwerte für Stickstoffdioxid erreichen zu wollen“.
Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten
Das OVG hatte im Juli und September bereits Urteile zu Aachen und Köln verkündet. Dabei war Aachen knapp an einem Fahrverbot vorbeigeschrammt. Für Köln ordnete das OVG keine Fahrverbotszone an, hielt aber vier streckenbezogene Fahrverbote für erforderlich. Der 8. Senat hatte damals bereits an die Streitparteien appelliert, sich außergerichtlich zu einigen. Das Gericht hatte sich dafür auch als Vermittler angeboten. Dennoch hatte das Land nach dem Urteil zu Aachen fristwahrend Revision gegen die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. Bei dem Streit mit der DUH geht es darum, ob an bestimmten Stellen in NRW Dieselfahrverbote nötig sind, um die seit Jahren überschrittenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel einzuhalten.