Hagen. . Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen der schlechten Luftwerte nun Klage gegen Hagen erhoben. Damit könnten auch hier Diesel-Fahrverbote drohen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vier weitere Klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster für „Saubere Luft“ in Hagen, Bielefeld, Oberhausen und Wuppertal eingereicht. In allen vier Städten wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel fortwährend erheblich überschritten. In Hagen wurden zuletzt in der Finanzamtsschlucht 49 Mikrogramm gemessen.
Ziel der Klagen ist die Einhaltung des bereits seit 2010 verbindlich geltenden NO2-Grenzwerts noch im Jahr 2019. Auch über die seit längerem eingereichten Klagen in Dortmund, Bochum, Düren und Paderborn entscheidet zukünftig erstinstanzlich das OVG. Aufgrund der Behandlung der Klagen am OVG erwartet die DUH eine wahrscheinlich letztinstanzliche Entscheidung noch im kommenden Jahr.
Umwelthilfe fordert Verkehrswende
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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, begründet den Schritt mit den Worten: „Der EU-Grenzwert dient dem Schutz unserer Gesundheit. Er steht nicht zur Debatte und gilt seit 2010. Doch die Landesregierung verweigert den Bürgern die ihnen rechtlich zustehende saubere Luft. Wir brauchen eine wirkliche Verkehrswende“, betont Resch.
Die Städte erstickten am motorisierten Individualverkehr und an giftigen Dieselabgasen. Offensichtlich seien, so die Deutsche Umwelthilfe, gegen den Widerstand der Dieselkonzerne nur noch die Gerichte in Deutschland in der Lage, geltendes Recht und Gesetz durchzusetzen. „Wir brauchen mehr saubere Busse und Straßenbahnen und weniger schmutzige Diesel-Fahrzeuge in der Stadt“, meint Resch
Diesel-Fahrverbote möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinen Grundsatzurteilen vom 27. Februar 2018 das Jahr 2019 als letztmöglichen Zeitpunkt zur Einhaltung des EU-weit gültigen Jahresmittelwerts von 40 µg/m³ höchstrichterlich festgelegt.
Die „Saubere Luft“ in den vier Städten ist nur durch kurzfristig wirksame Maßnahmen wie Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge möglich, die im realen Betrieb die Grenzwerte um ein Mehrfaches übersteigen.