Hagen. Missbrauch von Jungen: Am Landgericht Hagen hat am Freitag der Prozess gegen einen rückfälligen Sexualstraftäter begonnen.

Er war bereits einschlägig verurteilt, musste seine Strafe bis zum letzten Tag absitzen und hatte ein gerichtliches Verbot, sich Kindern auch nur zu nähern. Das alles hat aber offensichtlich nichts genutzt. Denn seit dem heutigem Freitag muss sich der bereits 75 Jahre alte und schwer alkoholabhängige Hagener wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Hagen verantworten.

Und diesmal könnte dies bedeuten, dass er nie wieder in seinem Leben in Freiheit kommt, denn die Jugendschutzkammer – sie ist zuständig wegen der minderjährigen Opfer – wird auch über die Verhängung einer Sicherungsverwahrung beziehungsweise die Unterbringung in der Psychiatrie beraten.

Schon 2010 zu langer Haftstrafe wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Bereits im Jahre 2010 war der 75-Jährige vom Landgericht Hagen wegen zahlreicher Sexualstraftaten gegen Kinder zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten sowie – aufgrund einer Alkoholabhängigkeit – der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Doch die dortigen Therapieversuche waren offensichtlich erfolglos, die Therapie wurde abgebrochen und die Freiheitsstrafe wurde bis Ende 2014 vollständig vollstreckt.

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Anschließend war dem Angeklagten gerichtlich jeder Kontakt zu Minderjährigen verboten worden. Doch daran hat er sich ganz offensichtlich nicht gehalten. Von Mitte 2017 bis April 2018, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, soll er den Kontakt zu minderjährigen Jungen gesucht und diese sexuell missbraucht haben. Insbesondere soll er sich in den angeklagten acht Fällen in seiner Wohnung in Hagen an drei Jungen im Alter von 10 und 11 Jahren massiv vergangen haben.

Opfer müssen nicht aussagen

Ein echtes Geständnis gab es am ersten Prozesstag nicht: Aber zumindest räumte der 75-Jährige ein, dass er die Namen der Jungen kennt, die seine mutmaßlichen Opfer sind. An die Taten, so sagte er trotz beharrlichen Nachfragens des Vorsitzenden Richters, könne er sich dagegen nicht erinnern. Er leide seit 2017 an einer leichten Demenz. Allerdings: Er stimmte zu, dass die Vernehmungsprotokolle der Jungen bei der Polizei verlesen werden dürfen. Damit bleibt ihnen eine Aussage erspart.

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Ob der geschiedene 75-Jährige, der im Rollstuhl in den Gerichtssaal gebracht wurde, dies aus Überzeugung oder widerwillig tat, bleibt indes offen. Er habe ja im Fernsehen gesehen, dass vor Gericht ohnehin Kindern mehr geglaubt werde als einem wie ihm, sagte er dem Gericht.

Für jede einzelne Tat theoretisch bis zu 15 Jahre Haft

Für jede der angeklagten Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sieht das Gesetz im Regelfall eine Freiheitsstrafe von 2 bis 15 Jahren vor. Was ebenfalls Gegenstand des Verfahrens sein wird: Der Angeklagte soll aufgrund langjährigen Alkoholkonsums eine Schädigung des Gehirns erlitten haben, was zu einer Persönlichkeitsstörung geführt haben soll.

Das könnte, so sehen es die Juristen, dazu geführt haben, dass möglicherweise die Fähigkeit des 75-Jährigen, kein Unrecht zu begehen, eingeschränkt gewesen sei. Das könnte zu einer milderen Bestrafung, aber zugleich auch zu einer unbefristeten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus führen. Darüber hinaus wird das Gericht auch die Verhängung von Sicherungsverwahrung für den rückfälligen Sexualstraftäter prüfen.

Der 75-Jährige sitzt in Untersuchungshaft, genauer gesagt ist er derzeit im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg untergebracht. Es sind fünf Verhandlungstage bis zum 7. Oktober vorgesehen.