Hagen. . Stein- und Schottergärten haben in Hagen keine Zukunft: Künftig soll diese Gestaltungsform über Bebauungspläne untersagt werden.

Das Anlegen von Stein- und Schottergärten soll in Hagen künftig über Bebauungspläne ausdrücklich verboten werden. Darauf hat sich der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig verständigt. Diese Regelung betritt jedoch keine bereits bestehenden Gestaltungen.

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Als die Grünen-Fraktion vor einem halben Jahr mit diesem Vorstoß nach dem Vorbild anderer Kommunen für reichlich kontroversen Diskussionsstoff in der Bürgerschaft sorgten, gab es auch in der Politik noch erheblichen Widerstand. Von einem massiven Eingriff in die individuellen Freiheiten sprachen Kritiker und warben vor allem mit Blick auf die älter werdende Bevölkerung dafür, jedem selbst zu überlassen, mit welchem Aufwand er seine individuelle Gartenpflege betreiben möchte.

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Doch angesichts der anhaltenden Klimaschutzdebatte und des fortschreitenden Insektensterbens scheint sich in sämtlichen Fraktionen ein Sinneswandel vollzogen zu haben. „Dieses Thema treibt die Leute um“, betonte Grünen-Ratsherr Hans-Georg Panzer, zugleich Vorsitzender des Hagener Umweltausschusses. „Wir wollen dieses Thema nicht mit dem Verbotsknüppel vorantreiben, sondern Bewusstsein schaffen – das halte ich auch für angemessen und zeitgemäß.“

Einsatz der chemischen Keule

Gleichzeitig ließ der Grüne das Argument, dass sich mit Steingärten der Pflegeaufwand minimieren ließe, nicht gelten. „Bei Schottergärten wird meist ein Untervlies verlegt. Wuchskräftige Pflanzen wie Löwenzahn, Brennnessel oder Giersch lassen sich damit jedoch auf Dauer kaum bekämpfen. Daher würden dort häufig zusätzlich auch noch Herbizide eingesetzt.

Gemeinsam mit Stephan Ramrath, CDU-Ratsfraktionschef und Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses, verständigte er sich daher in den vergangenen Wochen auf eine Kompromissformel, nach der die Gestaltung von Vorgärten mit Steinen, Kies, Schotter oder ähnlichen Baustoffen zugunsten einer Pflanzenbegrünung zu vermeiden sei.

Wer einen solchen Garten vor der Tür anlegt, muss sich nicht wundern, wenn sich im Sommer vor seinem Haus die Hitze staut.
Wer einen solchen Garten vor der Tür anlegt, muss sich nicht wundern, wenn sich im Sommer vor seinem Haus die Hitze staut. © Vladimir Wegener

„Dies ist als Signal der politischen Willensbildung an die Eigentümer und Bürger zu verstehen“, stellte Ramrath klar. „Diese Regelung ist vor allem zukunftsorientiert: Niemand muss sich Sorgen machen, Bestehendes zurückbauen zu müssen.“

Von einer „unsäglichen Modeerscheinung“ sprach derweil der stadtentwicklungspolitische Sprecher der SPD, Jörg Meier. Er erinnerte daran, dass die Ordnungsbehörden schon heute die Besitzer von Steingärten ansprechen könnten, weil eine solche Gestaltung bauordnungsrechtlich in Hagen gar nicht statthaft sei. Allerdings fehle es der Stadt bislang am Willen und am Personal, diese „klimaschutztechnischen Unmöglichkeiten“ zu sanktionieren.

Klare Regelung durch die Stadt

Stadtbaurat Henning Keune sicherte zu, dass die Verwaltung das unmissverständliche Signal gegen die weitere Verbreitung der Schottergärten in Hagen aufnehmen werde: „Wir werden eine entsprechende rechtssichere Formulierung für künftige Bebauungspläne finden“, sicherte der Dezernent für die Zukunft gestaltungsrechtliche Klarheit zugunsten grüner Vorgärten zu.