Hagen. . Wenn es nach den Grünen geht, sollen in Hagener Neubaugebieten Steingärten verboten werden. Andere Parteien lehnen diesen Vorschlag jedoch ab.

Sollen Stein- und Schottergärten in zukünftigen Baugebieten verboten werden? Diese politische Initiative der Grünen, über die unsere Zeitung berichtete, ist auf ein geteiltes Echo gestoßen – sowohl bei den anderen Fraktionen als auch in der Bürgerschaft.

Doch die zahlreichen Reaktionen zeigen, dass der Vorschlag, Häuslebauer zur Anpflanzung von Grünzeug in ihren Vorgärten zu verpflichten, einen Nerv der Zeit getroffen hat. „In erster Linie war es ja auch unser Ziel, eine Diskussion anzustoßen“, sieht Hans-Georg Panzer, Ratsmitglied und Vorsitzender des Umweltausschusses, schon jetzt ein Ziel seines Vorhabens erreicht.

Grüne: Steingarten-Verbot soll nur für Neubaugebiete gelten

Panzer betonte, der Antrag sei mit Augenmaß formuliert. Bestehende Grundstücke seien gar nicht betroffen, kein bestehender Vorgarten müsse umgestaltet werden. Es gehe lediglich um zukünftige Wohngebiete, von denen in Hagen höchstens eine oder zwei pro Jahr entstehen würden. Im Sinn der Umwelt und des Stadtklimas müsse eine Versiegelung von immer mehr Flächen unbedingt vermieden werden: „Wenn ich von meiner Wohnung auf dem Höing in die Innenstadt gehe, gleicht jedes zweite Grundstück einer Steinwüste.“

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Das sieht Stephan Ramrath, Fraktionschef der CDU, zwar ähnlich: „Den Bürgern vorzuschreiben, wie sie ihren Garten zu gestalten haben, halte ich jedoch für zu hoch gegriffen.“ Die CDU sei daher für eine pragmatische Lösung, man könne Bebauungsplänen zum Beispiel den Hinweis, dass Steingärten ohnehin nicht im Sinne der Landesbauordnung seien, beifügen.

Seine Fraktion sei aber nicht bereit, per Vorschrift ein neues bürokratisches Ungetüm in die Welt zu setzen: „Jedes Grundstück ist anders. Es wird immer Ausnahmefälle geben. Wir wollen niemanden zu etwas zwingen.“

SPD distanziert sich von Verbotsantrag

Auch die SPD sieht keinen triftigen Grund, um in die Gartengestaltung auf Privatgrund einzugreifen. Zum einen werde durch das Aufbringen von Kies und Schotter keine Versiegelung der Böden vorgenommen, zum anderen gebe es auch so genannte Steingärten, die zusätzlich bepflanzt werden. Die SPD-Fraktion distanziert sich daher deutlich von dem Verbotsantrag, der ohne Not in das Eigentum und die Privatsphäre der Bürger eingreife.

Ähnlich argumentiert Josef Bücker, Fraktionschef von Hagen Aktiv: „Wir sollten nicht konfrontativ vorgehen, sondern den Schulterschluss mit den Bürgern suchen.“ Was das Insektensterben angehe, seien Steingärten auch nicht die eigentliche Ursache, sondern nur ein kleiner Faktor dieses Komplexes, so Bücker, der selbst ein engagierter Umweltschützer und Schmetterlingsexperte ist: „Wir brauchen in Hagen dringend einen Artenschutzexperten, der sich um diese Belange kümmert.“

Auch AfD und FDP lehnen Verbot ab

Auch die AfD lehnt Bebauungspläne mit Vorschriften zur Gartengestaltung ab: „Ich finde Kiesgärten auch nicht hübsch, man sollte sie aber nicht per se untersagen.“ Es sei typisch für die Grünen, sich über Verbote politisch profilieren zu wollen. Eiche schlägt vor, die Umweltverbände mit ins Boot zu holen und Häuslebauern entsprechende Kontaktdaten an die Hand zu geben, damit sie sich beraten lassen können.

Auszug aus dem Baugesetzbuch

Zum Bodenschutz heißt es in Paragraf 1a Absatz 1 des Baugesetzbuches:

Bei sämtlichen Maßnahmen soll mit Grund und Boden so weit als möglich schonend umgegangen werden, insbesondere, was den Bodenverbrauch durch Flächeninanspruchnahme sowie die Bodenbeeinträchtigung durch Versiegelung betrifft.

Für Ingo Hentschel (Die Linke) ist der Antrag der Grünen ein Beleg dafür, dass sich die Partei wieder in Richtung Öko-Fundamentalismus bewege. Gerade die Grünen-Klientel lege mit Vorliebe Zen-Gärten an, die von weißen Steinplatten samt Planen im Erdreich geprägt würden: „Für mich ist das, was die Grünen da vorhaben, nicht nachvollziehbar. Wir haben mündige Bürger, die wissen, was sie tun.“

Die FDP-Fraktion lehnt das Verbot von Steinen, Kies und Schotter ebenfalls entschieden ab, da es nicht nur ein weitreichender Eingriff in die Gestaltungsmöglichkeiten der Hauseigentümer darstelle, sondern auch einen Einstieg in weitere unsinnige Vorschriften. „Aus unserer Sicht hat die Stadt sich nicht in die Gestaltung privater Vorgärten einzumischen. Wo kommen wir hin, wenn das Umweltamt beurteilt, was schön oder zeitgemäß ist?“, fragt Fraktionsvorsitzender Claus Thielmann.