Hagen. Die Zahl der Ausländer in Hagen ist auf 38.230 Menschen gestiegen. Das sind gut 19 Prozent. Insgesamt leben knapp 195.000 Personen in der Stadt.

Die Zahl der in Hagen lebenden Ausländer hat einen neuen Spitzenwert erreicht. Derzeit haben 38.230 Migranten aus 138 Staaten dieser Erde ihren Wohnsitz in der Volmestadt (Stand: Februar).

Wie Ralf Gütschow von der Ausländerbehörde der Stadt berichtet, beläuft sich die Einwohnerzahl Hagens auf insgesamt 194.926 Personen. Somit besitzen 19,61 Prozent aller Einwohner einen ausländischen Pass. Die meisten von ihnen (18.687) sind EU-Bürger, von denen wiederum 6984 erst in den vergangenen fünf Jahren nach Hagen kamen, was wohl auf die starke Zuwanderung aus Südosteuropa zurückzuführen ist. Das belegt auch die Tatsache, dass drei Viertel aller EU-Bürger in Hagen aus nur fünf Ländern stammen: Italien, Rumänien, Griechenland, Polen und Bulgarien.

Neue Rekordwerte

Die Zahl der Ausländer hat auch in Nordrhein-Westfalen hat ein neues Allzeithoch erreicht: Wie aus einer Auswertung des Statistischen Landesamtes hervorgeht, lebten Ende 2018 rund 2,64 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in NRW.

Das sind 76.600 Personen (plus 3,0 Prozent) mehr als noch im Vorjahr.

Der Anteil an der Gesamtbevölkerung im Bundesland beträgt damit fast 15 Prozent, mehr als jeder siebte der knapp 17,9 Millionen Einwohner hat demnach keinen deutschen Pass.

Unter den übrigen 19.543 Ausländern in der Stadt bilden mit Abstand die Türken (7093) die stärkste Gruppe, gefolgt von den Syrern, die infolge des Bürgerkriegs zahlreich aus ihrer Heimat geflohen sind und schon 3927 Köpfe in Hagen ausmachen.

Wieder mehr Asylbewerber

In der Stadt leben derzeit 688 Asylbewerber und warten auf eine Entscheidung ihres Verfahrens. 244 (36 Prozent) von ihnen stammen aus Staaten mit einer hohen Anerkennungsquote, allen voran Eritrea, Irak, Iran, Somalia und Syrien, 15 Menschen (2 Prozent) kommen aus sicheren Herkunftsstaaten, wozu neben allen EU-Ländern auch die Balkanstaaten, Ghana und Senegal gehören, die meisten aber, nämlich 429 (62 Prozent), sind aus anderen Herkunftsstaaten, vor allem aus Afghanistan und Nigeria, angereist und haben kaum eine Chance auf Anerkennung ihres Asylantrags.

Aktuell leben in Hagen 442 Ausreisepflichtige, bei denen das Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen wurde.
Aktuell leben in Hagen 442 Ausreisepflichtige, bei denen das Asylverfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen wurde. © dpa | Boris Roessler

Die Zahl der nach Hagen kommenden Asylbewerber ist zuletzt angestiegen, im April wurden der Stadt vom Land 41 Flüchtlinge zugewiesen – so viele wie seit Mai 2018 nicht mehr. „Wir sind verpflichtet, ungefähr ein Prozent der nach NRW kommenden Menschen aufzunehmen“, so Klaus Gierke, Flüchtlingsbeauftragter der Stadt. Die vier Notunterkünfte des Landes (Könemann-Halle in Delstern, Grundschule am Spielbrink, Regenbogenschule in Hohenlimburg und Wilhelm-Busch-Schule in Halden), die auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015/16 eingerichtet wurden, sind längst geschlossen, die Stadt bringt fast alle neuzugewiesenen Menschen in kleineren Gemeinschaftsunterkünften bzw. Wohnungen unter.

442 Menschen ausreisepflichtig

Immerhin 2003 Asylanträge wurden in den vergangenen drei Jahren positiv beschieden. Auf der anderen Seite leben 442 ausreisepflichtige Personen in der Stadt, obwohl bei vielen von ihnen das Asylverfahren ordnungsgemäß abgeschlossen und die Abschiebung rechtskräftig ist.

Neben der Weigerung der Betroffenen ist häufig ihre ungeklärte Identität ein Hindernis für die Abschiebung. Wenn jemand seine Ausweispapiere wegwirft, ist kaum nachzuweisen, aus welchem Land er stammt. „Oft sind die Betroffenen an dem Tag, an dem sie abgeschoben werden sollen, nicht anzutreffen“, nennt Ralf Gütschow von der Ausländerbehörde der Stadt einen weiteren Grund. So scheiterten allein im vergangenen Jahr 52 Rückführungen (2019: bislang elf), nur zwölf (2019: 14) konnten erfolgreich zu Ende gebracht werden. Hinzu kamen elf Rückführungen in andere EU-Staaten gemäß des Dublin-Abkommens (2019: 1).

Bei all diesen Verfahren ist die Stadt Hagen zumeist ausführendes Organ: „Wir setzen Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge um und entscheiden in der Regel nicht selbst“, erläutert Gütschow.

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