Breckerfeld. . An einer Grundschule in Ennepetal sind Jogginghosen verboten. Die Breckerfelder Schulen halten das für übertrieben.
Ein Verbot von Jogginghosen an der städtischen Katholischen Grundschule Ennepetal sorgt im Ennepe-Ruhr-Kreis gerade für Diskussionen. An den beiden Breckerfelder Schulen ist man von solch einer drastischen Maßnahme allerdings weit entfernt.
In einem Schreiben der Ennepetaler Schulleitung an die Eltern heißt es wörtlich: „Liebe Eltern, mit Kleidung drücken wir Wertschätzung aus! Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind angemessen gekleidet zur Schule kommt. Jogginghosen gehören in den Freizeitbereich oder den Sportunterricht! Wir freuen uns über Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Herzlichen Dank!“ Dieser knappe Text sorgt jetzt für massive Diskussionen darüber, ob eine Schule derartige Vorschriften machen darf und ob diese zeitgemäß und sinnhaft sind.
Kleidungsfrage entscheiden Schulen selbst
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Die Ennepetaler Grundschul-Leiterin Irmgard Flügel möchte die Sache gern klein halten. „Das hat mit Wertschätzung zu tun und ist kein Verbot, sondern eine Anregung an die Eltern“, sagt sie auf Nachfrage. „Ich möchte das Thema gern schulintern belassen“, erteilt sie allen weiteren Nachfragen eine Absage.
Die Frage nach Regeln zur Kleidung der Schüler oder zu Schuluniformen „ist ureigene Entscheidung der Schulen selbst und diese wird am Ende in den Schulkonferenzen getroffen“, sagt Maria Reusch, die beim Ennepe-Ruhr-Kreis die Aufsicht über die Grundschulen hat. Ihr sei keine weitere Grundschule im Kreis bekannt, die die Jogginghosen gern verbannen möchte.
Zuletzt Verbot an zwei Realschulen
Vor allem die Jogginghose ist in den vergangenen Monaten an vielen Schulen in Deutschland verboten worden. Zuletzt an zwei Realschulen in NRW und Baden-Württemberg.
Begründet wird dies stets damit, dass die Jogginghose nicht angemessen sei, um damit eine Schule zu besuchen.
An den Breckerfelder Schulen will man nicht so weit gehen und bestimmte Kleidungsstücke verbieten. „Bei uns an der Grundschule Breckerfeld war das noch gar kein Thema“, sagt Martina Alpers-Merz, stellvertretende Schulleiterin auf Anfrage unserer Zeitung. Bislang sei, was das Thema Kleidung betreffe, auch kein Kind in irgendeiner Hinsicht auffällig geworden.
Hinweis in Schülerbüchern an Sekundarschule
Von einem generellen Verbot hält auch Dirk Bollwahn, Leiter der Sekundarschule nichts. „An einer Hauptschule in Dortmund, an der ich mal unterrichtet habe, gab es ein ähnliches Verbot. Das hatte allerdings damit zu tun, dass Schülern und Schülerinnen die Joggingshosen heruntergezogen wurden.“
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Man achte an der St.-Jacobus-Schule auf eine „angemessene“ Kleidung und gebe auch mal einen Hinweis, so Bollwahn weiter. Auch gebe es einen entsprechenden Hinweis im sogenannten Schülerbuch, das jedem Schüler in Klasse fünf ausgehändigt werde. Wörtlich steht dort geschrieben: „Achte darauf, dass du in angemessener Kleidung zum Unterricht erscheinst. Reize deine Mitschüler und Lehrer nicht durch provokante oder unangemessene Mode.“
Das Thema kocht immer wieder hoch, seit mehrere Schulen in Deutschland Verbote bezüglich bestimmter Kleidungstücke ausgesprochen haben. Darunter fallen Jogginghosen, Hotpants, aber auch das Tragen von Baseball-Caps im Unterricht. Die Meinungen, wie weit eine Schule in die Freiheitsrechte der Kinder eingreifen darf, gehen dabei allerdings auseinander.