Hagen. . Der Verwaltungsvorstand, das oberste Gremium der Stadtverwaltung Hagen, rät von einer Klage gegen die Verfügung in Sachen AD-Gymnasium ab.

Die Stadtverwaltung rät den Fraktionen des Rates davon ab, Klage gegen die Verfügung der Bezirksregierung in Sachen Albrecht-Dürer-Gymnasium zu erheben. Der Verwaltungsvorstand, das höchste Gremium der Verwaltung, kam am Dienstagmorgen zu der Einschätzung, dass die Entscheidung aus Arnsberg nicht zu beanstanden sei. „Daher besteht bei einer Klage keine Aussicht auf Erfolg“, stellte Thomas Bleicher, Büroleiter von Oberbürgermeister Schulz, klar.

Der Stadtrat muss sich natürlich nicht an diese Empfehlung halten und könnte die Verfügung der Bezirksregierung vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Allerdings gab es schon am 4. April, als der Rat der Mehrklassenbildung am AD zustimmte, nur eine knappe Mehrheit für den Beschluss. Derzeit prüfen die Fraktionen die Verfügung aus Arnsberg und die rechtliche Einschätzung der Stadt.

Der zeitliche Aspekt

Bei diesen Beratungen dürfte der zeitliche Aspekt eine zentrale Rolle einnehmen. Denn sollte sich der Rat tatsächlich für den Klageweg entscheiden, müsste laut Einschätzung der Verwaltung für eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg ein Zeitraum von bis zu einem Jahr einkalkuliert werden.

Zudem müsste parallel zur Klage ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Betracht gezogen werden, damit am AD im Sommer zunächst einmal drei Eingangsklassen gebildet werden könnten. Aber auch über einen solchen Antrag würde das Gericht voraussichtlich erst in vier bis sechs Wochen eine Entscheidung treffen.

Noch keine verbindlichen Zu- und Absagen

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wie immer sie auch ausfiele, wäre des weiteren eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich, wofür nochmals ein Zeitraum von mindestens vier bis sechs Wochen einkalkuliert werden müsste.

Die Zeit drängt aber, denn die städtischen Gymnasien konnten das Anmeldeverfahren wegen der schwebenden Rechtslage bislang nicht abschließen bzw. den Familien, die ein Kind zum Schuljahr 2019/20 angemeldet haben, eine verbindliche Zu- oder Absage erteilen. Eine mögliche Beschreitung des Rechtsweges sei daher insbesondere mit Blick auf die Schüler zu bedenken, hießt es daher nach der Sitzung des Verwaltungsvorstandes.

Verwaltung sieht keinen Versorgungsengpass

Abgesehen davon hält die Stadtverwaltung die Begründung der Verfügung aus Arnsberg nachvollziehbar und im Ergebnis zutreffend. Veränderungen von Zügigkeiten müssten bedarfsorientiert erfolgen und ständen unter dem Genehmigungsvorbehalt der Bezirksregierung, für die der Elternwille kein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sei.

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Aus dem diesjährigen Anmeldeverfahren ergebe sich kein Versorgungsengpass. Bei 473 vorliegenden Anmeldungen stehe jedem Schüler ein Platz an einem städtischen Gymnasium zur Verfügung. Zusammengefasst gebe es daher überhaupt keinen echten Bedarf für eine Ausnahmeentscheidung.

In Vergangenheit höhere Anmeldezahlen

Dass es am AD in der Vergangenheit durchaus zu einer Mehrklassenbildung gekommen sei, begründet die Stadtverwaltung mit den seinerzeit viel höheren Anmeldungen. 2007/2008 lagen den Gymnasien in Hagen 576, 2013/2014 sogar 602 Anmeldungen vor. Angesichts dieses hohen Bedarfs sei damals jeweils eine dritte Eingangsklasse gebildet worden.

Von den für die Stadt Hagen bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten unabhängig zu sehen wären individuelle Rechtsschutzanträge der betroffenen Schüler bzw. deren Eltern, die sich vergeblich um eine Aufnahme in die Klasse 5 des AD bewerben. Für sie wäre die Möglichkeit gegeben, unmittelbar gegen die ablehnende Entscheidung der Schule bzw. des Landes NRW vorzugehen.

Derweil haben sich SPD und Grüne in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, den Schulstreit in Hagen sofort zu beenden. Es handele sich um eine „unwürdiges Gezerre“. Die Hängepartie für alle Eltern, die in Hagen ihre Kinder an Gymnasien angemeldet haben, dürfe nicht noch weiter in die Länge gezogen werden.