Hagen. . Die Ferien enden in Hagen mit einer bildungspolitisch brisanten Entscheidung: Das Albrecht-Dürer-Gymnasium darf nur zwei Eingangsklassen bilden.
Das Albrecht-Dürer-Gymnasium (AD) darf im nächsten Schuljahr keine dritte Eingangsklasse bilden. Diese Entscheidung gab am Freitag die Bezirksregierung nach wochenlangen bildungspolitischen Auseinandersetzungen in Hagen bekannt. Damit kassierte die Behörde in Arnsberg einen Beschluss des Hagener Stadtrates, der der Mehrklassenbildung zugestimmt hatte.
Das AD darf von 110 angemeldeten Kindern somit maximal 62 aufnehmen und muss 48 Familien eine Absage erteilen. „Ich kann das nicht nachvollziehen“, sagte AD-Leiter Bernhard Scheideler: „Ich dachte immer, dass das Schulsystem für Eltern und Kinder da sei und nicht Eltern und Kinder für das System.“
Rechtliche Argumentation
Die Bezirksregierung begründete ihre Entscheidung vor allem mit rechtlichen Argumenten. Das öffentliche Schulsystem sei nicht nach dem Wettbewerbsprinzip geordnet und orientierte sich nicht an kurzfristiger Nachfrage. Vielmehr müsse ein verlässlicher Rahmen geschaffen und die Kapazitäten an den jeweiligen Schulen ausgeschöpft werden. Es sei rechtliche Aufgabe der Oberen Schulaufsicht, eine ausgeglichene Inanspruchnahme der Kapazitäten aller Schulen zu erwirken mit dem Ziel, Schul- und Unterrichtsstabilität zu erreichen und Unsicherheiten für Schüler, Lehrer und Eltern zu vermeiden.
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In Hagen ständen 493 Plätze zur Verfügung, so die Bezirksregierung, für das Schuljahr 2019/20 lägen allerdings nur 473 Anmeldungen vor. Daraus ergebe sich, dass für jedes angemeldete Kind auch ein gymnasialer Schulplatz zur Verfügung stehe. So könne das Ricarda-Huch-Gymnasium, dem nur 40 Anmeldungen vorliegen und dem nun durch Umverteilung weitere Kinder zugewiesen werden sollen, wie im Vorjahr das AD, das seinerzeit nur 35 Anmeldungen hatte, in seiner Existenz gesichert werden. Die Schulformwahlfreiheit der Eltern sei gesichert, zumal sie nicht den Anspruch auf eine bestimmte Schule beinhalte.
Existenz aller Schulen sichern
Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz, der telefonisch von Regierungspräsident Hans-Josef Vogel über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde, äußerte Verständnis für das Votum aus Arnsberg, das ja die gleiche Auffassung vertrete wie die Stadtverwaltung. Ihm sei es wichtig, dass die Existenz aller Schulen in Hagen gesichert bleibe.
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Dennoch fühle er sich natürlich dem Ratsbeschluss verpflichtet und werde vom Rechtsamt prüfen lassen, ob der Bescheid aus Arnsberg angefochten werden könne. Am Montag will er die Fraktionen informieren: „Dann müssen wir sehen, wie es weitergeht.“ Zudem hoffe er, dass die Hagener Gymnasien zu ihrer früher geübten einvernehmlichen Zusammenarbeit zurückfänden.
Klage nicht ausgeschlossen
CDU-Fraktionschef Stephan Ramrath schloss eine Klage nicht aus: „Das Rechtsamt muss den Vorgang prüfen. Aber selbst wenn der Bezirksregierung rechtlich nichts vorzuwerfen ist, so ist dieser Fall politisch für mich noch nicht gegessen.“ Auf jeden Fall müsse die Profilbildung der Gymnasien zukünftig im Schulentwicklungsplan Berücksichtigung finden.
Am AD wird es am Montag eine Sitzung der erweiterten Schulleitung geben, auf der Schulleiter Scheideler klären lassen will, wie vorgegangen werden soll. Nach Möglichkeit sollten die betroffenen Eltern in einem persönlichen Gespräch von der jeweiligen Entscheidung, ob ihr Kind aufgenommen wird, informiert werden. Aber auch für sein Kollegium sei die Entscheidung aus Arnsberg eine schwere Belastung: „Die Kollegen sehen ja nun, dass derjenige, der sich reinhängt, am Ende genausoviel kriegt wie der, der nichts tut“, sagte er mit Blick auf die Bemühungen des AD, um Schüler zu werben.
Um Schadensbegrenzung bemüht
Olaf Mönig, stellv. Vorsitzender der Schulpflegschaft, zeigte sich enttäuscht: „Ich befürchte, dass die vielen Absagen, die das AD nun aussprechen muss, Auswirkungen auf das Anmeldeverfahren im nächsten Jahr haben.“ Ganz sicher sei hier eine Entscheidung gegen den Elternwillen getroffen worden.
Hagens Schuldezernentin Margarita Kaufmann bemühte sich um Schadensbegrenzung: „Ich hoffe, dass sich der Rat nicht zu einer Klage gegen den Bescheid aus Arnsberg entschließt.“ Der Schulfrieden in Hagen müsse schnellstmöglich wieder hergestellt werden.