Warum Freeway Riders weiter ihre Symbole zeigen dürfen
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Hagen. . Innenministerium sieht keine Handhabe: Warum der Rockerclub Freeway Riders in Hagen seine Symbole weiter zeigen darf, die Bandidos aber nicht.
Wird dieser Schritt generell für eine Deeskalation sorgen? Voraussichtlich Ende dieser Woche wird der erste Prozess im Hagener Rocker-Krieg mit dem Geständnis eines Hagener Bandidos zu Ende gehen. Der 31-Jährige wird dann zugeben, dass er auf der Saarlandstraße auf ein Auto geschossen hat, in dem Mitglieder der verfeindeten Freeway Riders saßen – und dann wohl für etwa dreieinhalb Jahre in Haft gehen.
Unmut bei Bandidos-Spitze
Wie aus dem Umfeld der Bandidos zu hören ist, haben die Auseinandersetzungen mit den Freeway Riders in Hagen mit mehreren zum Teil blutigen Taten in der Öffentlichkeit bei den führende Kräften der Rockergruppierung in Deutschland für Unmut gesorgt. Dementsprechend dürfte es für die Hagener Bandidos, die seit 2016 versuchen, hier Fuß zu fassen, wenig Unterstützung für weitere Auseinandersetzungen geben. Der offizielle Bandidos-Sprecher ließ eine Anfrage der WP bislang unbeantwortet.
Gleichwohl: Die Hagener Ermittler bleiben wachsam und wollen auch weiter konsequent durchgreifen. Sie halten sich zugute, dass es seit den Festnahmen und Razzien im Herbst und Winter gegen Bandidos und Freeway Riders keine gravierenden Auseinandersetzungen mehr gegeben hat. Die selbst verkündete Auflösung des Hagener Bandidos-Chapters wird allerdings eher als taktische Finte gewertet.
Vor Bundesverfassungsgericht
Und tatsächlich bleiben beide Gruppierungen im Stadtbild präsent. Die Bandidos allerdings nicht mit dem eigentlichen Club-Emblem, dem schießenden Mexikaner, sondern mit den Buchstaben „BMC“. Warum dürfen sie nicht ihre Clubzeichen zeigen, die Freeway Riders aber schon? „Das liegt daran, dass bei den Freeway Riders noch kein Chapter auf Basis des Vereinsrechts verboten worden ist“, sagt Wolfgang Beus, Sprecher des NRW-Innenministeriums.
Bei den Bandidos war das dagegen der Fall: Und zwar in Aachen. „Und nach der Gesetzeslage ist das Zeigen der Symbole für alle Chapter verboten, wenn eines verboten ist“, so Beus. Der Bochumer Rechtsanwalt Reinhard Peters, der auch den Bandido vor dem Landgericht Hagen in dem aktuellen Prozess vertritt, hält dies für rechtlich nicht haltbar. Er ist für einen Mandanten bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen: „Unsere Verfassungsbeschwerde ist auch ungewöhnlich schnell zur Beratung angenommen worden. Ich rechne noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung.“
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