Hagen. . Wende im Hagener Rockerkrieg-Prozess: Der angeklagte Bandido wird die Schüsse auf die verfeindeten Freeway Riders gestehen.
Der Mordversuch-Vorwurf kommt vom Tisch, aber trotzdem wird der 31-Jährige längere Zeit ins Gefängnis gehen müssen: Im Hagener Rocker-Prozess gegen ein Bandidos-Mitglied zeichnet sich ein schnelles Ende ab. Schon am Freitag kommender Woche könnte ein Urteil fallen.
Das ist das Ergebnis eines – rechtlich zulässigen – Verständigungsgespräches zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die grobe Linie, die dabei besprochen wurde: Der 31-jährige Angeklagte wird ein Geständnis ablegen und darin zugeben, dass er im Oktober vergangenen Jahres auf der Saarlandstraße auf einen BMW geschossen hat, in dem zwei Mitglieder der verfeindeten Rockergruppe Freeway Riders und eine Frau saßen.
Straffreier Rücktritt vom versuchten Mord
Er wird auch einräumen, dass er allein in dem Mercedes Cabrio gesessen hat. Ebenso wird er dann wohl sagen, dass er sich dann aber entschlossen habe, nicht weiter zu schießen, obwohl er die Insassen des BMW nicht getroffen habe. Juristisch bedeutet dies: Es wäre ein straffreier Rücktritt von dem angeklagten versuchten Mord. Und auch der „gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr zur Herbeiführung eines Unglücksfalls“, den die Schwurgerichtskammer als mögliche Straftat ins Spiel gebracht hatte, wäre vom Tisch.
Was bliebe, wäre allerdings ein Verstoß gegen das Waffengesetz, eben weil das Bandidos-Mitglied wohl einräumen wird, geschossen zu haben. Und auch eine Sachbeschädigung, weil das Auto getroffen wurde. „Bei einer geständigen Einlassung ist ein Strafmaß von mindestens drei Jahren, aber nicht mehr als drei Jahren und sechs Monaten in Aussicht gestellt worden“, so Landgerichtssprecher Bernhard Kuchler. „Aber natürlich wird die Strafkammer erst genau die tatsächliche Einlassung des Angeklagten prüfen.“
Zeugen zeigen sich wenig aussagewillig
Drei bis dreieinhalb Jahre wären erheblich weniger, als bei einem Urteil wegen versuchten Mordes herausgekommen wäre. Allerdings war von Beginn an fraglich, ob dieser Vorwurf auch tatsächlich hätte nachgewiesen werden können. Zwar gibt es objektive Beweismittel wie etwa Schmauchspuren, die durch den Schuss entstanden sind. Als möglicher Knackpunkt galten aber von Beginn an die unmittelbaren Zeugen. Die Freundin des BMW-Fahrers, der zu den Freeway Riders gehört, hatte sich per ärztlichem Attest eine zumindest vorübergehende Aussage-Unfähigkeit bescheinigen lassen. Und der BMW-Fahrer und sein weiterer Beifahrer – ebenfalls ein Mitglied der Freeway Riders – hatten sich im Zeugenstand als unwillig gezeigt, umfassend auszusagen.
Weder Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli als Sprecher der Anklagebehörde noch Reinhard Peters als Verteidiger des 31-Jährigen wollten das Ergebnis des Rechtsgesprächs am Donnerstag kommentieren. Anwalt Peters sagte nur so viel: „Mein Mandant wird in der nächsten Woche die geständige Einlassung abgegeben.“
Weitere Ermittlungen gegen Angeklagten
Für den 31-Jährigen, der seit rund einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, wird das Ganze noch eine längere Zeit in Unfreiheit bedeuten. Und vor allem muss er noch ein zweites Strafverfahren fürchten: Ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Zusammen mit einem anderen Bandido soll er im September vergangenen Jahres daran beteiligt gewesen sein, als in der Hagener Innenstadt auf ein Freeway-Riders-Mitglied geschossen wurde. Hier sitzt derzeit auch noch der andere Bandido in Untersuchungshaft.
Beide Taten – sowohl auf der Saarlandstraße als auch in der Innenstadt – sind schwerwiegende Teile des sogenannten Hagener Rockerkriegs zwischen den hier seit fast 45 Jahre beheimateten Freeway Riders und den Bandidos, die seit 2016 versuchen, in der Volmestadt Fuß zu fassen. Ungeklärt sind weiter die lebensgefährliche Messerattacke auf einen Bandido auf einem Tankstellengelände in Eilpe und der Schuss auf einen Freeway Rider am Tücking. Angeklagt ist dagegen schon der Schuss auf einen Bandido an der Frankfurter Straße im Oktober: Ein Freeway-Riders-Mitglied muss sich voraussichtlich ab Mai wegen versuchten Totschlags verantworten. Auch er sitzt in Untersuchungshaft.