Hagen. 295 Menschen leben in Hagen, die das Land verlassen müssen. Im vergangenen Jahr ist das aber nur zu einem Bruchteil geschehen. Das hat Gründe.
Die Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern bleibt für die Hagener Ausländerbehörde ein schwieriges Geschäft. Zum 31. Dezember 2018 lebten in Hagen 295 Menschen, deren Ausreise geplant war. Doch nur insgesamt 23 sind im vergangenen Jahr abgeschoben worden – davon elf in andere EU-Länder. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Ratsfraktion hervor.
Wieviele ausreisepflichtige Ausländer gibt es? Insgesamt lebten Ende vergangenen Jahres sogar 425 ausreisepflichtige Ausländer in Hagen. Davon waren aber 28 im Besitz einer Ausbildungsduldung und 20 befanden sich im Asylfolgeverfahren. Für 82 weitere Frauen und Männer lief die Frist zur freiwilligen Ausreise noch. Bleiben noch 295 Menschen, für die die städtische Ausländerbehörde die Ausreise bzw. Abschiebung plant.
Doch das ist kompliziert: „In vielen Fällen gestaltet sich die Beschaffung von Ausreisepapieren schwierig, in anderen Fällen sind gesundheitliche Einschränkungen oder rechtliche Abschiebungshindernisse zu berücksichtigen“, so die Einschätzung der Stadt. Und die meisten Planungen liefen immer noch ins Leere, da die Ausreisepflichtigen nicht greifbar seien.
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Woher kommen die Betroffenen? Die Ausreisepflichtigen in Hagen besitzen nach Angaben der Stadt insgesamt 51 unterschiedliche Nationalitäten. 146 Frauen und Männer stammen aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten (Republiken des ehemaligen Jugoslawien und Ghana). Größere Gruppen stammen darüber hinaus aus Guinea (24), Nigeria (23), dem Libanon (20), dem Irak (20), Indien (18), Armenien (17), der Russischen Föderation (17), der Türkei (16) und Afghanistan (15).
Wieviele Abschiebungen gab es tatsächlich? Und wohin? Generell setzt die Hagener Ausländerbehörde – wie alle NRW-Behörden – auf eine freiwillige Ausreise, doch das ist im vergangenen Jahr nur in einer verschwind geringen Zahl von Fällen geschehen: Lediglich sechs ausreisepflichtige Menschen aus Hagen haben nach Angaben der Stadt nachweislich freiwillig das Land verlassen. Und lediglich in zwölf Fällen kam es im Jahre 2018 zu tatsächlichen Abschiebungen in die Heimatländer. Das waren Algerien, Georgien, Ghana, Guinea, Kosovo, Mali, Marokko, Pakistan und Türkei. Weitere elf Frauen und Männer Personen wurden im Rahmen der Dublin-Verträge in andere EU-Staaten gebracht, in denen sie in der Europäischen Union erstmals registriert worden waren. Solche Rückführungen gab es nach Dänemark, Italien, Litauen und Spanien.
Gab es Fälle von Abschiebehaft? Die Grünen hatten in ihrer Anfrage zudem wissen wollen, in wievielen Fällen Abschiebehaft angeordnet wurde und ob auch Frauen betroffen waren. Doch dies ist nicht geschehen: „Abschiebungshaft wurde in 2018 in keinem einzigen Fall angeordnet, da die rechtlichen Hürden mittlerweile zu hoch sind“, antwortet die Stadt. Auch Minderjährige seien nicht betroffen gewesen.
Wird die Abschiebung angekündigt? Und die Grünen wollten wissen, ob es auch unangekündigte nächtliche Abschiebungen aus den Unterkünften heraus gegeben habe. Wenn es um die Rückführung in ein anderes EU-Land gehe, dann werde den Betroffenen der erste Termin angekündigt, so die Stadt. Wenn es aber tatsächlich um Abschiebungen nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise gehe, sei eine Ankündigung gesetzlich ausgeschlossen. Die meisten Rückführungen, so die Stadtverwaltung, seien im Jahr 2018 aus der Strafhaft heraus erfolgt.
Wie sieht die Situation bislang in diesem Jahr aus? Nachdem man im Januar 2019 keine Rückführung erfolgreich habe durchführen könne, so die Stadt, sei es im Februar zu vier Abschiebungen gekommen, davon eine eines EU-Bürgers nach Rumänien. Ein anerkannter syrischer Asylberechtigter wurde zudem nach Spanien abgeschoben. Darüber hinaus kam es zu einer Abschiebung nach Ghana und einer nach Algerien. Für März seien bisher neun Abschiebungen in Planung. In vier Fällen geht es um die Rückführung in andere EU-Länder.