Hagen. . Im sechsten und siebten von knapp einem Dutzend Verfahren rund um „schwarz“ verkaufte Dönerspieße haben die Richter Urteile gefällt.

Im sechsten und siebten von insgesamt gut einem Dutzend Verfahren rund um Steuerhinterziehung mit „schwarz“ verkauften Dönerspießen hat das Landgericht Hagen jetzt Urteile gesprochen. Ein 44-Jähriger erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren – ausgesetzt zur Bewährung. Das Verfahren gegen seine ebenfalls angeklagte Ehefrau (51) wurde gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt.

Im siebten Fall musste sich ein 48-Jähriger verantworten, der in Wehringhause einen Döner-Imbiss betrieben hatte. Nach anfänglichem Zögern hatte er im Laufe des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt und begonnen, die Steuerschuld abzuzahlen.

Auch interessant

Damit fiel die Entscheidung des Gerichts im Fall sechs erwartungsgemäß aus: Bereits am ersten Prozesstag hatte es Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und dem Gericht in einem – rechtlich zulässigen – Verständigungsgespräch gegeben. Wenn ein glaubhaftes Geständnis erfolge und noch während des Verfahrens eine Anzahlung von 50.000 Euro auf die ausstehende Steuerschuld erfolge, dann sei eine Bewährungsstrafe möglich. Die Anklage war ursprünglich von hinterzogenen Steuern in Höhe von 460.000 Euro ausgegangen.

Verfahren gegen Ehefrau eingestellt

Das Verfahren gegen die Ehefrau war eingestellt worden, weil diese zwar als offiziell eingetragene Geschäftsführerin formal die Verantwortung trug. Faktisch war sie aber wohl in die Geschäftsabläufe nicht involviert, sondern hatte den Posten nur auf dem Papier.

Für die Große Wirtschaftsstrafkammer bedeutet dies quais „Halbzeit“

Auch interessant

in Sachen „Döner-Prozesse“. Im Ursprungsverfahren waren zwei Döner-Fabrikanten aus Hagen wegen ihrer Schwarzlieferungen von Fleischspießen zu drei Jahren und neun Monaten sowie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In der Folge wird nun gegen die Abnehmer verhandelt.