Hagen. . Es ist schon der sechste Döner-Prozess für die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes. Wieder geht es um Steuerhinterziehung.

Die Angeklagte (51) kann weder lesen noch schreiben. Doch ihre Unterschrift bekommt sie schwungvoll hin. Als offizielle Inhaberin eines Döner-Grills in der City war das wichtig. Das Geschäft lief gut, das Steuerzahlen schlecht: 460.000 Euro sollen dem Finanzamt vorenthalten worden sein, so der Vorwurf.

Auch der Ehemann (44) ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Er könnte der eigentliche Imbiss-Betreiber gewesen sein. Ein weiterer Anklagepunkt ist der vereinbarte Schwarzeinkauf von Dönerspießen: Davon hätten die beiden Angeklagten, als auch der Fleischlieferant profitiert, der trickreich 17.000 Euro Steuern „sparte“.

Gericht erwartet Geständnis

Für die Große Wirtschaftsstrafkammer ist dies bereits der sechste „Döner-Prozess“. Im Ursprungsverfahren waren zwei Döner-Fabrikanten aus Hagen wegen ihrer Schwarzlieferungen von Fleischspießen zu drei Jahren und neun Monaten sowie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Für das jetzt angeklagte Ehepaar dürfte es wohl glimpflicher ausgehen: Die Kammer könnte sich, „mit Bedenken“, eine zweijährige Bewährungsstrafe für den angeklagten Döner-Mann vorstellen, für seine Ehefrau sogar eine Verfahrenseinstellung (gegen 5000 Euro Buße.)

Das Gericht erwartet aber nicht nur ein glaubhaftes Geständnis, sondern zusätzlich die Zahlung von 50.000 Euro auf die Steuerschulden, während des laufenden Verfahrens.