Hagen. . Parkplatznot: Abstellkammern sind auch nach der neuen Landesbauordnung verboten. Doch um das zu überprüfen, fehlt der Stadt Personal.

Eine Garage ist eine Garage. Sie darf nur einem Zweck dienen: ein Fahrzeug zu beherbergen. Und nicht eine Hobbywerkstatt oder einen Abstellraum. Dass das sogar rechtlich festgelegt ist und bei Verstößen Ordnungsgelder drohen, wissen viele nicht.

August Schulz aus Boele (79) indes hofft genau auf diese Regelung in der Landesbauordnung, um einem seiner Mieter den Mietvertrag für eine Garage zu kündigen, die aus seiner Sicht zweckentfremdet wird. Und er setzt darauf, dass die Hagener Stadtverwaltung ihm dabei hilft. Doch die winkt ab: Wenn überhaupt, dann würde sie nicht gegen den Mieter, sondern gegen August Schulz selbst vorgehen.

Hoher Parkdruck beschleunigt Problem

Die Regelung, dass Garagen nur als Stellplatz für Fahrzeuge genutzt werden dürfen, ist schon älter. Doch erst mit der steigenden Zahl von Fahrzeugen und dem immer größer werdende Parkdruck ist sie wieder in den Mittelpunkt geraten. So hat die rheinische Stadt Niederkassel für Schlagzeilen gesorgt, weil sie offensiv gegen zweckentfremdete Garage mit Bußgeldern bis zu 500 Euro vorgehen will.

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In der Folge hatte auch ein Sprecher der Hagener Stadtverwaltung auf eine Anfrage der WP gesagt: Sollten der Verwaltung Fälle bekannt werden, werde diesen auch nachgegangen. Und auf diese Aussage beruft sich August Schulz nun und hat schon mehrfach bei der Stadt vorgesprochen: „Mein Mieter, der die Garage hat, hat überhaupt kein Auto. Andere Mieter aber schon. Und da in der Hengsteyer Straße immer mehr Autos sind, müssen sie teilweise weit weg parken. Sie würden gerne die Garage mieten.“

Ministerium: Stadt kann weiter eingreifen

Nun hat sich seit vergangenem Jahr auch noch die Bauordnung für Nordrhein-Westfalen geändert. War in der alten Fassung noch festgeschrieben, dass „notwendige Stellplätze, Garagen und Fahrradabstellplätze nicht zweckentfremdet werden dürfen“, so fehlt diese klare Formulierung in der seit 1. Januar gültigen neue Fassung. „Das bedeutet jedoch nicht, dass das Zweckentfremdungsverbot entfallen ist“, stellt Robert Vornholt, Sprecher von NRW-Bauminsterin Ina Scharrenbach (CDU) klar. Wenn es sich bei den Garagen um notwendige Stellplätze handele und diese zweckentfremdet würden, dann werde die Garage rechtswidrig genutzt. Dann könne auch die Stadtverwaltung als Bauordnungsbehörde aktiv werden.

Das sieht generell auch die Stadt Hagen so. Doch will sie August Schulz nicht unterstützen. Im Gegenteil, sein Gang zur Stadt könnte zum Bumerang werden: „Als Eigentümer ist Herr Schulz verpflichtet, für die ordnungsgemäße Nutzung seiner vermieteten Garage zu sorgen“, sagt Stadtsprecher Thomas Bleicher. Dies könne er ja gegen seinen Mieter auf zivilrechtlichem Wege tun. „Die Stadt Hagen dagegen kann im Rahmen einer Ordnungsverfügung und unter Androhung von Zwangsgeld nur gegen Herrn Schulz selbst vorgehen, diese Pflicht von ihm einfordern und durchsetzen.“

Meldung wird zum Bumerang

Damit wäre August Schulz allerdings der erste, den dieses Los treffen würde. Denn trotz der Ankündigung, angesichts der an viele Stellen grassierenden Stellplatznot gegen falsch genutzte Garagen vorzugehen, hat die Stadt bislang noch nie eingegriffen. „Für eine aktive Kontrolle unsererseits fehlt uns das Personal“, so Stadtsprecher Thomas Bleicher. Man könne nur reagieren, wenn man Hinweise von Bürgern erhalte. Das sei aber bislang noch nicht geschehen.

August Schulz, der es bislang gescheut hat, gegen seinen Mieter, der für die WP nicht erreichbar war, vor Gericht zu ziehen, will dagegen nicht locker lassen. Er will nun im Beschwerdeausschuss weiter für sein Anliegen kämpfen.