Hagen. . Nach langem Hin und Her gibt es jetzt eine Ansage. Die Hagener Ausländerbehörde hat sich um den Fall Nuhsan C. zu kümmern. Wann passiert das?

Nachdem zur Verwunderung der Öffentlichkeit monatelang nicht klar war, ob die Hagener oder die Osnabrücker Ausländerbehörde für die Abschiebung des Gangster-Rappers Nuhsan C. zuständig ist, hat das Familienministerium in Düsseldorf nun für Klarheit gesorgt: Die Hagener Behörde ist für diesen Fall verantwortlich und für die Abschiebung zuständig.

Nuhsan C., der im Juli 2017 einen Polen vor einem Wettbüro am Wilhelmsplatz in Wehringhausen mit einer Machete lebensgefährlich verletzt hatte, war vom Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren läuft. Gegen eine Kaution von 40.000 Euro, die für ihn der prominente Rapper „Kollegah“ hinterlegte, ist er auf freiem Fuß. Das Verwaltungsgericht in Osnabrück (C. war Osnabrück im Rahmen seines Asylantrags zugewiesen worden) hatte im Oktober seine Klage gegen die Ablehnung seines Asyl-Folgeantrags abgewiesen.

Offiziell sollte er schon 2017 abgeschoben werden

Damit bleibt C. auf der Abschiebe-Liste. Wann er mit Nachdruck ausgewiesen wird, bleibt der Ausländerbehörde überlassen.

Auf Anfrage der Redaktion, erklärt die Stadt Hagen nun: „Gegen Nuhsan C. sind Strafverfahren anhängig, so dass von Seiten der Hagener Ausländerbehörde zurzeit keine Aussagen getroffen werden können.“ Offiziell sollte C. schon Anfang 2017 ausgewiesen werden, wodurch es gar nicht zur Messerstecherei in Wehringhausen gekommen wäre.

NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) sagte im Sommer 2017 zum Fall Nuhsan C. gegenüber der WESTFALENPOST: „Diejenigen, die gut integriert und eine Bereicherung für Arbeitsmarkt und Gesellschaft sind, sollen eine Bleibeperspektive und einen vernünftigen Rechtsstatus erhalten. Diejenigen, die straffällig werden, müssen viel zügiger abgeschoben werden.“