Hagen. . Zum Anklagepunkt gefährliche Körperverletzung kommt jetzt auch noch räuberische Erpressung hinzu. Der Prozess beginnt demnächst.
Der selbst ernannte „Asyltrickser“ Nuhsan C. (24), der im Internet unter dem Namen „Jigzaw“ Rappervideos produziert, muss sich Mitte April vor dem Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Körperverletzung und zweifache räuberische Erpressung vor.
Der Gangsterrapper sorgte im Sommer 2017 wochenlang für Schlagzeilen: Nach einer Messerstecherei auf dem Wilhelmsplatz war er geflüchtet und abgetaucht. Aus dem Untergrund produzierte er Youtube-Videos, auf denen er sich über die Polizei lustig machte und die Verfolgungsbehörden verhöhnte. Dafür wurde er in den sozialen Netzwerken gefeiert.
Abschiebung schon 2014 geplant
Der gebürtige Hagener mit armenischen Wurzeln sollte bereits 2014 in die Türkei abgeschoben werden. Nachdem er das Asylverfahren verzögerte hatte, kam es vor einem Wettbüro am Wilhelmsplatz zu einer Messestecherei. Dabei soll der Rapper seinen Kontrahenten mit einer Klinge schwer verletzt haben. Das Opfer musste notoperiert werden.
Während seiner Flucht benötigte Nuhsan C. Geld und presste deshalb einem Freund 500 Euro ab. Vergeblich versuchte er später, dem Kumpel noch weitere 900 Euro abzuknöpfen – ansonsten würde „der Familie was passieren“, so die Drohung. Diesmal weigerte sich der Freund und zahlte nicht.
Nach vier Monaten gefasst
Es dauerte vier Monate, bis Nuhsan C. schließlich von der Polizei eingekreist und gestoppt werden konnte: Ende November nahmen ihn Spezialeinsatzkräfte in Holzwickede (bei Unna) fest. In seinen Vernehmungen, so heißt es in Ermittlerkreisen, weinte der Rapper bitterlich. Doch auf dem Weg zum Haftrichter, in Handschellen, streckte er frech die Zunge heraus. Seitdem sitzt Nuhsan C. in Untersuchungshaft.
Die eingesetzte Mordkommission ermittelte zunächst wegen eines versuchten Tötungsdeliktes, die Staatsanwaltschaft hat die Messerattacke letztlich nur als gefährliche Körperverletzung eingestuft und angeklagt. Die gewaltsamen Geldforderungen gegenüber dem Freund wertete Ankläger Nils Warmbold als räuberische Erpressung. Das Verhöhnen der Behörden auf Youtube hat nach seiner Einschätzung keine strafrechtliche Bedeutung. Die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht wird am 13. April beginnen.