Hagen. . Der Prozess um die blutige Attacke aus der Augustastraße ist eher unspektakulär gestartet. Es wurde lediglich die Anklage verlesen.
Nach einer knappen halben Stunde war der erste Prozesstag vorbei: Im Verfahren um die blutige Messerattacke in der Augustastraße ist am Dienstag lediglich die Anklage verlesen worden. Weitere Punkte hatte die Schwurgerichtskammer nicht vorgesehen.
Ob der 33-jährige Angeklagte sich zur Sache äußern wird oder schweigen wird, ist noch unklar. Er wird erst bei nächsten Prozesstag befragt. Verantworten muss sich ein Mann, der selbst lebensgefährlich verletzt wurde. Er ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Er soll laut Anklage am 12. Juli versucht haben, mindestens dreimal in Tötungsabsicht mit einer scharfen Handfeuerwaffe aus nächster Nähe Schüsse auf einen 37-Jährigen abzugeben. Sein Plan soll nur daran gescheitert sein, dass die Waffe eine Fehlfunktion aufwies, die sich trotz mehrmaligen Durchladens der Waffe durch den Angeklagten nicht habe beheben lassen.
Als der mehrfach vorbestrafte Angeklagte dies erkannt haben soll, soll er dem Zeugen stattdessen mit der Handfeuerwaffe auf den Kopf geschlagen haben, wodurch der Zeuge eine Platzwunde erlitten haben soll.
Zeuge soll „blind“ auf Angeklagten eingestochen haben
Im weiteren Verlauf, so sieht es die Anklage, soll es zu einem Gerangel gekommen sein, in dem der Angeklagte dem Zeugen den Pullover über den Kopf zog. Anschließend soll der Zeuge (37) mit einem Messer „blind“ auf den Angeklagten eingestochen und diesem eine lebensgefährliche Bauchverletzung zugefügt haben. Der 37-Jährige muss dafür aber keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten: Die Staatsanwaltschaft geht von Notwehr aus.
Der eigentliche Ablauf der brutalen Auseinandersetzung scheint damit klar, nicht aber das Motiv für die Schüsse, die der 33-Jährige wohl abgeben wollte. Eifersucht könnte eine Rolle gespielt haben. „Das kann letztlich nicht wirklich geklärt werden“, hatte Staatsanwalt Nils Warmbold gegenüber WP im Oktober erklärt. Dies liege auch daran, dass potenzielle Zeugen keine zielführenden Aussagen gemacht hätten. Ob dies nun in der Hauptverhandlung anders sein wird, muss sich noch zeigen.
Ermittler sehen keine Verbindung zu Rockermilieu
Dass Auseinandersetzungen im Rockermilieu eine Rolle gespielt haben, schließen die Ermittler aber weiterhin aus. Der Verdacht war aufgekommen, weil der 37-Jährige, auf den geschossen werden sollte, als Anwärter auf eine Bandidos-Mitgliedschaft gilt und eine entspreche Kutte am Tatort lag.