Hagen. . Der Anwalt des Kollegah-Schützlings Nuhsan C. hat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Zentrale Frage dreht sich um Machete.

Der Prozess gegen den Rapper Nuhsan C. (25) vor dem Landgericht Hagen ist heute in die zweite Runde gestartet. Der Beginn war zäh: Der Verteidiger des Rappers "Jigzaw" hat einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt. Der Antrag ist allerdings zunächst zurückgestellt. Es wird am Donnerstag weiterverhandelt.

Am zweiten Verhandlungstag hat Verteidiger Christof W. Miseré einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter gestellt: Dieser sei von der Schuld des Angeklagten überzeugt und nicht an einer objektiven Aufklärung des Geschehens interessiert. Das Gericht hatte einen Aufschub des Antrags beschlossen und wollte weiterverhandeln. Aber Miseré besteht auf eine Entscheidung – zunächst ohne Erfolg.

"Kollegah" hat seinen Schützling "Jigzaw" aus der Haft gekauft

Vernommen wurde zudem ein Gemüsehändler, der das Geschehen beobachtet hat. Dieser hat ausgesagt, das Opfer habe den Angeklagten angegriffen. Ob der Angreifer ein Messer hatte, ist offen. Der Zeuge jedenfalls hat kein Messer gesehen. Die Frage, ob Nuhsan C. bei der Auseinandersetzung ein Messer bei sich trug, wird wohl ein zentraler Punkt bei der Urteilsfindung. Ein Urteil soll am Donnerstag allerdings noch nicht fallen.

Mit großem Polizei-Aufgebot war die Berufungsverhandlung – in erster Instanz war Nuhsan C. zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden – am 15. August gestartet. Auch der umstrittene Rapper Kollegah, der Nuhsan C. mit einer Kaution in Höhe von 40 000 Euro aus der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hagen geholt hatte und als Förderer des Türken mit armenischen Wurzeln gilt, hatte es sich nicht nehmen lassen, dem Prozess zu folgen.

Nur wenige Fans folgen dem Aufruf des Rappers

Der umstrittene Rapper Kollegah kam zum Prozessauftakt nach Hagen.
Der umstrittene Rapper Kollegah kam zum Prozessauftakt nach Hagen. © Michael Kleinrensing

Im Vorfeld hatten die beiden umstrittenen Rapper im Internet Fans animiert, zum Gerichtsgebäude zu kommen. Mit übersichtlichem Erfolg.

Auch weil es vor dem zweiten Prozesstag in den sozialen Netzwerken relativ ruhig war (Jigzaw konzentrierte sich in einem Youtube-Video darauf, sein Ende August erscheinendes Album zu bewerben) fährt die Polizei ihr Aufgebot zurück. „Dennoch sind wir präsent und auf alles vorbereitet“, so Polizeisprecher Ralf Bode gegenüber unserer Redaktion.

Lebensgefahr nach blutigem Angriff mit einer Machete

Mit großem Aufgebot war auch die Hagener Polizei vor Ort.
Mit großem Aufgebot war auch die Hagener Polizei vor Ort. © Michael Kleinrensing

Nuhsan C., der im Juli 2017 einen Polen vor einem Wettbüro am Wilhelmsplatz in Wehringhausen mit einer Machete lebensgefährlich verletzt hatte, war vom Amtsgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Er sei angegriffen worden, habe in Notwehr gehandelt – erklärte der Rapper am ersten Prozesstag.

Allerdings hatte Nuhsan C. schon vor dem ersten Urteil für Schlagzeilen gesorgt: Nach der Machetenattacke war geflüchtet, wochenlang untergetaucht und hatte die Ermittler via Youtube verhöhnt.

Rechtsanwalt sucht Zeugen per Facebook

Im Gerichtssaal selber sollen am Donnerstag zunächst weitere Zeugen vernommen werden. Darunter ist ein neunjähriger Junge, der das Geschehen auf dem Wilhelmsplatz beobachtet haben soll. Aussagen soll auch ein Gemüsehändler, der ein Geschäft in Wehringhausen betreibt. Auch die beiden Ärzte, die das Opfer nach dem Angriff operiert hatten, sollen vor Gericht über die Verletzungen berichten.

Weitere Zeugen, die seinen Mandanten ent- und das Opfer wiederum belasten können, hatte Verteidiger Christof W. Miseré gesucht. Einen entsprechenden Aufruf („Wer hat noch Infos zu dem Polen in Bezug auf Messer-Einsätze“) hatte er auf Facebook gepostet.

Rapper droht auch bei Freispruch Ärger

Ganz gleich wie das Landgericht Hagen urteilt – Nuhsan C. könnte schon sehr bald weiterer Ärger drohen: Denn eigentlich sollte er längst in die Türkei abgeschoben werden. Nuhsan C. ist zwar in Deutschland geboren, hat aber nur die türkische Staatsbürgerschaft.

Weil er schon früher wegen eines schweren Körperverletzungsdeliktes zu einer viereinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden war, die er auch absitzen musste, schien der Zeitpunkt gekommen.

Asylantrag von Nuhsan C. ist abgelehnt

In letzter Minute stellte er damals als Angehöriger einer armenischen Minderheit in der Türkei einen Asylantrag. Dann kam die Messerstecherei am Wilhelmsplatz. Der Asylantrag ist zwischenzeitlich abgelehnt worden, ein Verwaltungsgerichtsentscheid steht aber noch aus.