Hagen. . Der durch seine Flucht vor der Polizei bekannt gewordene Rapper Nuhsan C. ist in Hagen zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden.

Der durch seine wochenlange Flucht vor den Behörden bekannt gewordene Rapper Nuhsan C. ist am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Ein überraschendes Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Manfred Kleeschulte, denn sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigung hatten zuvor Freispruch gefordert.

Nuhsan C. hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil er nach der Messerstecherei auf dem Wilhelmsplatz im Juli vergangenen Jahres geflüchtet war. Zu dem Zeitpunkt sollte der heute 24-Jährige ohnehin in die Türkei abgeschoben werden. Er ist zwar in Deutschland geboren, hat aber nur die türkische Staatsbürgerschaft und sollte wegen diverser Vorstrafen und eine längeren Jugendhaft abgeschoben werden.

Ein Asylantrag, den er in letzter Minute als Angehöriger einer armenischen Minderheit gestellt hatte, war abgelehnt worden. Dann kam die Messerstecherei in Wehringhausen. Der 24-Jährige sollte einen Polen im Streit schwer verletzt haben. Der Mann musste notoperiert werden.

Nuhsan C. flüchtete, was ihn aber nicht davon abhielt, via Youtube in neuen Rap-Songs die Polizei und andere Behörden zu verhöhnen. Und zwar unter Applaus von seinen Fans im Internet.

Von denen war am Freitag auch eine Menge am Hagener Amtsgericht anwesend. Mehr, als der Verhandlungssaal fassen konnte. Zwischendurch wähnten sie sich und ihr Idol schon als Sieger. Anklage und Verteidigung folgten der Einlassung von Nuhsan C., dass der Pole zuerst angegriffen habe und er nur in Notwehr zugestochen habe.

Doch das Schöffengericht glaubte dem 24-Jährigen nicht. Die Einlassung des Opfers, das extra aus Polen angereist war, sei zwar kurz gewesen, aber dennoch schlüssig. Nuhsan C. soll nun also für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis, danach muss er mit der Abschiebung rechnen. Sein Anwalt kündigte aber bereits an, in Berufung zu gehen.

Der Pole, der Opfer der Messerattacke war, wurde im Gerichtssaal verhaftet. Gegen ihn lag in anderer Sache ein Haftbefehl vor. Wohlwissend, dass es diesen gab, hatte er sich nach Deutschland begeben, um vor Gericht auszusagen.