Hagen. . „Aus meiner Sicht geht das Urteil in Ordnung“ – das sagt der Vater eines Jungen, der beim Raser-Unfall in Hagen lebensgefährlich verletzt wurde.

  • Haftstrafen für die beiden Angeklagten im Raser-Prozess vor dem Landgericht Hagen.
  • Vater des Unfall-Opfers und einer der Angeklagten sprechen sich in der Verhandlungs-Pause aus.
  • Familie will das Unfallgeschehen jetzt vergessen und wieder zur Ruhe kommen.

Montag war der Tag, an dem er und seine Familie abschließen konnten. Abschließen mit einem Unfall, seitdem im Leben der Düllmanns nichts mehr so ist, wie es einmal war.

Raser-Unfall auf Feithstraße nachgestellt

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    Es war der 16. Mai 2016, als ein Skoda, der mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Feithstraße unterwegs war, auf die Gegenfahrbahn geriet und in den Ford der Familie krachte. Mutter und Kinder wurden verletzt. Der sechsjährige Sohn sogar so schwer, dass er über Wochen hinweg in Lebensgefahr schwebte. Mehrmals musste er operiert werden. Ein Teil seines Dünndarms musste entfernt werden. Eine Narbe verläuft quer über seinen Bauch.

    34-Jähriger muss in Gefängnis

    Großes Medieninteresse: Mehrere Fernsehsender berichteten über den Prozess.
    Großes Medieninteresse: Mehrere Fernsehsender berichteten über den Prozess. © Jens Stubbe

    Gestern war der Tag, an dem Maik Düllmann und seine Familie abschließen konnten. Weil die 6. Große Strafkammer am Landgericht Hagen im sogenannten Raserprozess geurteilt hat: Der 46-Jähriges Skoda-Fahrer erhält ein Haftstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt ist.

    Der 34-Jährige Fahrer eines Audi, der ebenfalls mit mindestens 80 Stundenkilometern unterwegs war, muss ins Gefängnis: ein Jahr und zehn Monate Haft lautet das Urteil. Ausreichende Gründe für eine Bewährung sieht die Kammer um die Vorsitzende Richterin Dr. Bettina Wendlandt in seinem Fall nicht. Beide Männer, so das Gericht, sind verantwortlich für einen Unfall, der sich ereignete, als ein Rentnerpaar mit seinem Smart vom Fahrbahnrand auf die rechte Spur fuhr.

    Skoda-Fahrer sucht Kontakt zur Familie

    Austausch der Verteidiger: Michael Aßhauer (links) und Ralph Giebeler.
    Austausch der Verteidiger: Michael Aßhauer (links) und Ralph Giebeler. © Jens Stubbe

    „Ich werde das noch mit unserem Anwalt besprechen“, sagte Maik Düllmann, der als Zeuge im Prozess ausgesagt hatte und als Nebenkläger den letzten Prozesstag neben seinem Verteidiger Derk Röttgering verfolgte. „Aber aus meiner Sicht geht das Urteil in Ordnung. Für meine Familie und mich ist es wichtig, dass wir jetzt endlich zur Ruhe kommen können.“

    Abschließen, zur Ruhe kommen – das will auf der 46-Jährige Skoda-Fahrer, der die Strafe des Gerichts akzeptieren und nicht in Revision gehen will. Schon nach dem Unfall hatte er sich an Familie Düllmann gewandt, sich entschuldigt. An Weihnachten hatte er einen Brief geschrieben, ein Geschenk für die Kinder geschickt.

    Öffentliche Entschuldigung im Gerichtssaal

    Und auch im Gerichtssaal hatte er sich sowohl am ersten als auch am letzten Prozesstag entschuldigt: „Es war ein Riesenfehler, den ich gemacht habe. Es tut mir von Herzen leid. Ich denke täglich an Ihre Familie. Ich wünsche Ihren Kindern alles Gute.“

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    Worte, die im Gerichtssaal fielen. Allerdings suchte der Angeklagte auch außerhalb des Gerichtssaals das Gespräch. „Das war mir wichtig“, so erklärte der 46-Jährige gegenüber unserer Zeitung.

    Verteidiger findet deutliche Worte im Plädoyer

    Seine Worte fanden Gehör: „Jeder Mensch macht Fehler. Er steht zu seinen Fehlern“, so Maik Düllmann . „das heißt nicht, dass ich sein Verhalten entschuldige. Aber ich rechne ihm an, dass er seinen Fehler eingesteht.“

    In seinem Plädoyer hatte Düllmanns Anwalt noch deutliche Worte gefunden: „Manchmal ist es nur eine Winzigkeit, die über Leben und Tot entscheidet“, erklärte Derk Röttgering mit Blick auf die WP-Berichterstattung über einen spektakulären Unfall am letzten Wochenende in Haspe, bei dem ein hochmotorisierter Audi auf eine Verkehrsinsel geschleudert war und einen Kinderwagen nur um Zentimeter verfehlt hatte. „Rasern müssen – das ist meine Überzeugung – Grenzen ganz deutlich aufgezeigt werden. Deshalb kann auch in diesem Fall nur mit harten Strafen reagiert werden.“

    Nur dem Glück sei es zu verdanken, dass am 16. Mai 2016 nicht eine ganze Familie ausgelöscht worden sei. „Die Familie wird im weiteren Leben von diesem Geschehen begleitet werden“, so Röttgering. „Die Angst bleibt.“

    >>HINTERGRUND: KEIN ILLEGALES RENNEN

    • Der Raser-Prozess am Landgericht Hagen hat für ein erhebliches Medien-Echo gesorgt. Fernsehsender und überregionale Medien berichteten.
    • Während in der Anklageschrift noch von einem illegalen Rennen die Rede war, ließ sich das im Prozess nicht aufrechterhalten.