Hagen. . Neuerung im Rotlicht-Milieu: Es gibt ab Juli eine Kondompflicht und Prostituierte müssen immer eine Bescheinigung der Stadt Hagen dabei haben.

  • Prostituierte müssen sich künftig bei der Stadt Hagen anmelden und Gesundheitsberatung wahrnehmen
  • Ab 1. Juli ist zudem die Nutzung von Kondomen im Prostitutions-Gewerbe vorgeschrieben
  • Neues Gesetz, das Stadt Hagen umsetzen muss, beinhaltet auch Auflagen für Betreiber

Es gibt sie – das weiß jeder. In der Düppenbecker Straße sind es wohl 60 bis 70 Prostituierte, die in den zehn Häusern ihrer Tätigkeit nachgehen. Und die Behörden haben auch knapp 20 weitere Wohnungen sowie zwei Wohnmobile auf dem Schirm. Doch welche Ausmaße die Prostitution in Hagen genau hat, das ist unklar. Denn sie wird toleriert, aber nicht amtlich registriert. Das soll sich nun ändern: Am 1. Juli tritt das Prostitutiertenschutzgesetz in Kraft, und damit müssen sich Prostituierte – egal ob weiblich oder männlich – bei der Stadt anmelden und bei ihrer Tätigkeit die Anmeldebescheinigung auch immer dabei haben.

Bei der Stadt Hagen ist dafür extra eine Stelle geschaffen worden. Sabrina Göbel erarbeitet sich gerade die Strukturen, um den vielen Aspekten des Gesetzes, zu denen auch eine obligatorische Gesundheitsberatung, Auflagen für Bordellbetreiber und eine Kondompflicht gehören (siehe Infobox), gerecht zu werden.

Hilfsangebote vermitteln

Sabrina Göbel, Sachbearbeiterin der Stadt Hagen für das Prostitutionsschutzgesetz, Prostitution
Sabrina Göbel, Sachbearbeiterin der Stadt Hagen für das Prostitutionsschutzgesetz, Prostitution © Michael Koch

Sie sieht sich dabei aber nicht als oberste Kontrolleurin: „Bei den Gesprächen werde ich die Prostituierten über ihre Rechte und Pflichten informieren. Und bei Bedarf kann ich auch Hilfe vermitteln.“ Einen Datenaustausch mit anderen Behörden wird es – außer mit dem Finanzamt zur Sicherung der Steuerpflicht – nicht geben. Das ist Sabrina Göbel wichtig, sie will Vertrauen zu den vorwiegend weiblichen Prostituierten (männliche sind derzeit nicht bekannt) schaffen. Berührungsängste hat die 33-Jährige, die seit ihrer Ausbildung bei der Stadt Hagen tätig ist und zuletzt für Verkehrsangelegenheiten zuständig war, nicht: „Ich habe mich auf die Stelle beworben.“ In den nächsten Tagen wird sie in der Düppenbecker Straße unterwegs sein, um die dortigen Prostituierten über das neue Gesetz zu informieren. Auch mit Bordellbetreibern hat sie bereits Gespräche geführt.

Nach einer Phase der Aufklärung wird es aber auch Kontrollen geben. Die Stadt wird die Auflagen kontrollieren: Von der Anmeldebescheinigung bis zu den Kondomen, die nun in den Bordellen ausliegen müssen.

>> HINTERGRUND: Kondompflicht ab 1. Juli

  • Alle Prostituierten müssen sich persönlich bei der Stadt anmelden (Sabrina Göbel, Rathausstraße 11, Zimmer B.282,
    02331/207 4900).
  • Die Prostituierten bekommen eine kostenlose Anmeldebescheinigung, die sie bei ihrer Tätigkeit immer dabei haben müssen. Sie gilt für zwei Jahre, für 18- bis 21-Jährige nur für ein Jahr. Auf Wunsch gibt es eine Zusatz-Bescheinigung mit Alias-Namen.
  • Verpflichtend ist für Prostituierte auch die Beratung beim Gesundheitsamt mindestens einmal im Jahr. 18- bis 21-Jährige müssen sogar halbjährlich dorthin.
  • Auch Betreiber von Prostitutionsstätten (Bordell, Laufhaus, Wohnungsvermietung etc.) benötigen ab 1. Juli eine Erlaubnis. Ein Betriebskonzept, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Genehmigung der Bauordnung müssen vorliegen. Unter anderem müssen Schlaf- und Arbeitsplatz der Prostituierten getrennt sein.
  • In allen Prostitutionsstätten muss es Hinweise auf die neue Kondompflicht geben. Zudem müssen Kondome ausliegen.