Wehringhausen. . Die Stadt Hagen hat zwei Häuser in der Eugen-Richter-Straße für unbewohnbar erklärt, heute werden sie versiegelt. Es wimmelt von Ratten.
- Stadt erklärt zwei Häuser in Wehringhausen für unbewohnbar und versiegelt sie
- Zahlreiche rumänische Familien müssen in andere Unterkünfte ziehen
- Unzählige Ratten gefährden das Kindswohl und bilden gesundheitliches Risiko
Die Stadt Hagen wird heute die beiden Häuser in der Eugen-Richter-Straße 94 und 102 versiegeln. Sie wurden für unbewohnbar erklärt und dürfen nicht mehr betreten werden, auch nicht von den Mietern. Zahlreiche rumänische Familien, die in den beiden Immobilien hausten, haben sich andere Unterkünfte gesucht oder wollen im Freien nächtigen: „Wir ziehen auf den Spielplatz“, kündigte Alex Sandu (40) an, Vater von sieben Kindern.
Zahlreiche Kinder
Die Zustände in den beiden Häusern spotten jeder Beschreibung. Überall liegt Müll herum – im Treppenhaus, in den Zimmern und auf dem Bürgersteig. Türen sind eingeschlagen, Stromverteilerkästen aufgebrochen, zahlreiche Kinder tummelten sich gestern Morgen, statt zur Schule zu gehen, in und vor den Häusern. Wieviele Menschen in den Gebäuden wohnen, weiß niemand genau zu sagen, bei den letzten Überprüfungen haben Ordnungsamt und Polizei jeweils rund 30 Personen pro Immobilie angetroffen. Jahrelang haben die Behörden dem Treiben zugesehen, jetzt ist das Fass übergelaufen. „Wir mussten die Häuser aus hygienischen, baulichen und technischen Gründen für unbewohnbar erklären“, fasst Thomas Bleicher die Situation aus Sicht der Stadt Hagen zusammen.
Bedrohliche Lage
Wie bedrohlich die Lage für die Menschen inzwischen geworden war, hatte die Stadt bereits in einem Schreiben an Horst Edel (80), Besitzer des Hauses 102, verdeutlicht: „Die Liegenschaft ist von unzähligen Ratten bevölkert.“ Bewohnern und Besuchern drohten gesundheitliche Schäden, da die Nager Krankheiten übertragen könnten.
Meterhohe Müllberge
Meterhoch habe sich organischer und nicht organischer Müll in Wohn- und Kellerräumen angehäuft. Im gesamten Gebäude bestehe erheblicher Sanierungsstau: „Die Wohnverhältnisse sind untragbar, zumal im Gebäude viele Kinder leben. Es ist eine akute Kindswohlgefährdung gegeben.“ Sollte das Haus ab heute weiterhin genutzt werden, droht Edel ein Zwangsgeld von 5000 Euro pro Wohnung. Außerdem habe er dafür zu sorgen, dass die Bewohner anderweitig ein Dach über dem Kopf finden.
Doch der Hausbesitzer, ein ehemaliger Opernsänger aus Baden Baden, wehrt sich gegen die Ordnungsverfügung. Er könne doch nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden, wenn seine Mieter ihren Abfall nicht entsorgten und ihren Wohnraum verkommen ließen: „Die Bewohner haben den Zustand selbst verursacht.“ Dachboden und Kammern habe er auf eigene Kosten vierteljährlich räumen lassen. Dass die Stadt die Nutzung des Hauses jetzt untersage, sei ein Skandal.
Streit um die Miete
Seit zwei Jahren habe er von den Mietern kaum Miete noch Betriebskosten erhalten, so Horst Edel, die Bruttomiete, die die Bewohner vom Jobcenter erhielten, leiteten sie nicht an ihn weiter, sondern verbrauchten sie für sich. Da die Miete für jede der zwölf Wohnungen 300 Euro betrage, entgingen ihm monatlich 3600 Euro: „Es kann doch nicht mein Deutschland sein, wenn auf der einen Seite Mieter die Miete unterschlagen, ich auf der anderen Seite aber für die Folgen haften soll und mein für das Alter erspartes Vermögen verliere.“ Sein Vorschlag: Das Jobcenter solle die Miete direkt an ihn überweisen, Baubehörden und andere Institutionen bräuchten nicht einzugreifen.
Doch die Stadt Hagen bleibt konsequent: „Der Schutz der Gesundheit für die Bewohner ist höher zu bewerten als Ihre monetären Interessen“, heißt es in dem Schreiben an Edel. Aufgrund der Ratten und des Gesamtzustandes sei das Objekt unbewohnbar.
>>Hintergrund: Weiteres Problemhaus
- Das Haus in der Eugen-Richter-Straße 98 wurde bereits im Jahr 2013 für nicht mehr bewohnbar erklärt. Dort war 2013 eine Decke eingestürzt, durch Glück wurde niemand verletzt.
- Eigentümer Horst Edel, angeklagt wegen „vorsätzlicher Baugefährdung“, wurde vom Amtsgericht freigesprochen.