Breckerfeld. . Die Flurbereinigung Glörwald in Breckerfeld geht nicht weiter. Die Bezirksregierung hat das Verfahren gestoppt. Die Fördermittel verfallen.

Das Flurbereinigungsverfahren Glörwald ist Geschichte. Die Bezirksregierung in Arnsberg will das Verfahren, in dessen Mittelpunkt Ausbau und Sanierung der Zufahrt zur Glörtalsperre standen, nicht mehr weiter betreiben. Einen entsprechenden Auflösungsbeschluss hat die Bezirksregierung erteilt.

„Wir haben immer wieder feststellen müssen, dass die Beteiligten kein Vertrauen in die Bezirksregierung haben“, sagt Theresa Frigger, Sprecherin der Behörde mit Sitz in Arnsberg mit Blick auf die anhaltenden Querelen mit betroffenen Grundstückseigentümern, „von daher macht es aus unserer Sicht keinen Sinn, das Verfahren weiter zu betreiben. Die Fördergelder verfallen damit.“

Stadt bedauert die Entscheidung aus Arnsberg

Gelder, denen die Stadt Breckerfeld durchaus nachtrauert. „Von Seiten der Stadt bedauere ich diese Entscheidung sehr“, sagt Bürgermeister André Dahlhaus, „für uns gehen so Fördermittel in Höhe von 286 000 Euro verloren.

Grundbesitze oft zerklüftet

In ländlichen Bereichen sind die Grundbesitze oft zerklüftet. Einzelne Flächen eines Besitzers liegen oft nicht nebeneinander.

Ein Flurbereinigungsverfahren hat im Grunde zum Ziel, Flächenbesitz neu zu ordnen und so aus Streubesitz möglichst eine einheitliche Fläche zu schaffen, die sich effektiver bewirtschaften lässt.

Das Gebiet Glörwald weist nach Ansicht der Bezirksregierung „Strukturdefizite“ auf. Viele Eigentümer aber sahen keinen Grund, Besitz neu zu ordnen.

Allerdings sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, mit der Flurbereinigung Maßnahmen durchzuführen, um die Erholungsfunktion des ländlichen Raumes zu fördern.

Hinzu kommen die Eigenanteile, die Gebietskörperschaften wie der Regionalverband Ruhr und der Ennepe-Ruhr-Kreis hier eingebracht hätten. Da reden wir noch einmal über 250 000 Euro. Wir müssen uns nun dafür einsetzen, dass zumindest dieses Geld für den Freizeitschwerpunkt Glör zur Verfügung steht.“

Umstrittenes Verfahren

Das Flurbereinigungsverfahren rund um die Zufahrt des beliebten Badesees, von dem neben zahlreichen Privatflächen auch große Areale des Regionalverbands Ruhr betroffen waren, war nicht unumstritten. Zahlreiche Grundstückseigentümer hatten sich gegen das Verfahren ausgesprochen. Das führte letztlich zu der ungewöhnlichen Situation, dass der Vorstand der Teilnehmergesellschaft ausschließlich aus Mitgliedern bestand, die im Grunde das Verfahren ablehnen.

Im Juli 2016 waren die Differenzen zwischen Bezirksregierung und den Grundstückeigentümern schließlich in einem Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegipfelt. Das sogenannte Flurbereinigungsgericht hatte im Breckerfelder Rathaus getagt und bei einem Ortstermin an der Glör die Situation genau in Augenschein genommen.

Gericht macht Bezirksregierung Auflagen

Ergebnis des Prozesses: Eine Flurbereinigung an dieser Stelle ist generell möglich. Allerdings verbunden mit der Auflage, dass die einzubeziehenden Flächen erweitert werden müssen. Rund um die Juristerei am Hochreck machten die Richter am Ende der mündlichen Verhandlung allerdings auch deutlich, ob es sinnhaft sei, ein solches Verfahren gegen den Willen vieler Eigentümer zu betreiben.

Abgelehnt hatten viele Eigentümer das Verfahren, weil aus ihrer Sicht nicht land- und forstwirtschaftliche, sondern touristische Ziele im Fokus standen. „Touristische Aspekte dürfen nur eine untergeordnete Rolle spielen“, sagt Uli Ferron, Vorstand der Teilnehmergesellschaft, „das ist in diesem Fall aber ganz anders.“ Straßen und Wegebau, so Ferron weiter, dürfe nur erfolgen, wenn diese neu entstehen. Ein Ausbau – wie an der Zufahrt zur Glör geplant – ist in den Augen der Teilnehmergesellschaft nicht förderfähig.

Rechtmäßigkeit angezweifelt

Der Vorstand zweifelte vor diesem Hintergrund die Rechtmäßigkeit der Flurbereinigung an und fürchtete, dass gewährte Fördermittel eventuell wieder hätten zurückgezahlte werden müssen. In der Haftung wären in einem solchen Fall die Grundstückseigentümer gewesen.

„Vor diesem Hintergrund“, so sagt Uli Ferron, „hätte uns auch die von der Stadt angebotene Übernahme des Risikos nichts geholfen. Das ist doch am Ende so, als wenn mich jemand zum Bankraub überredet. Da geht auch der Täter in Haft.“

Kein Vertrauen zur Bezirksregierung 

Auch dass das Gericht vorgeschlagen habe, dass die Teilnehmergesellschaft den Subventionsgebern ihre Bedenken mitteile und somit aus der Haftung sei, zieht für Ferron und seine Mitstreiter nicht: „Wenn wir bei jeder Ausgabe darauf hingewiesen hätten, dass wir diese nicht für rechtmäßig halten, wäre doch am Ende auch kein müder Cent an Fördergeldern nach Breckerfeld geflossen.“

Hinzu kommt für die Grundstückseigentümer ein zerrüttetes Vertrauen zur Bezirksregierung: „Die hatten von vornherein fertige Pläne in der Schublade“, sagt Ferron, „da ist viel Porzellan zerschlagen worden. Wir haben von Anfang an angeregt, das Gebiet so zu erweitern, dass auch die Landwirte von der Flurbereinigung profitieren. Aber darauf ist niemand eingegangen. Das ist auch im Nachhinein sehr bedauerlich.“