Breckerfeld. .

Welche Folgen hat das Flurbereinigungs-Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Juli? Zu der Frage hat jetzt Bürgermeister André Dahlhaus nach zwei Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung genommen. Es geht um das Verfahren „Breckerfeld Glör-Wald“ und den Richterspruch aus Münster (unsere Zeitung berichtet).

Widerspruch erhoben

Bekanntlich hatte eine Gruppe von Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahren gegen den Eröffnungsbeschluss der Bezirksregierung zur Einleitung des „Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Breckerfeld Glör-Wald“ Widerspruch erhoben. Nachdem dieser Widerspruch durch die Bezirksregierung abgelehnt wurde, hatte die Gruppe Klage in Münster eingereicht. Das Gericht hob den Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung beim Ortstermin in Breckerfeld auf und verwies „die Sache zur erneuten Bescheidung an die Bezirksregierung Arnsberg zurück.

Bürgermeister Dahlhaus nannte zunächst die wichtigsten Fakten: „Die Urteilsbegründung liegt vor. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Stellungnahme der Bezirksregierung gibt es noch nicht. Die Stadt ist an der Durchführung des Verfahrens weiter interessiert.“ Er wies auf wichtige Stellen im schriftlichen Urteil hin, die verdeutlichten, dass das Gericht nur den Widerspruchsbescheid vom 5. August 2015 aufgehoben hat. Das Gericht begründet seinen Beschluss damit, dass die Bezirksregierung bei der Aufstellung des Verfahrens zwei aus seiner Sicht entscheidend wichtige Grundstücke ( nahe der DLRG-Station) nicht in den Verfahrensbereich einbezogen hat. „Den für das Flurbereinigungsverfahren entscheidend wichtigen Anordnungserlass vom 22. Dezember 2014 hat das Gericht nicht aufgehoben“, so Dahlhaus.

Fördergelder sichern

Aus dem weiteren Text werde deutlich, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die Rechtmäßigkeit des Verfahrens ausdrücklich bestätigt, wenn die oben genannten Flächen zukünftig in den Geltungsbereich des Verfahrens einbezogen werden. Abschließend machte André Dahlhaus deutlich: „Der Erfolg der Kläger war kein Sieg auf der ganzen Linie.“

Er hoffe, dass alle Beteiligten jetzt aufeinander zugehen, um gemeinsam alles zu unternehmen, dass rund 500 000 Euro an Fördergeldern in den nächsten Jahren in das Verfahrensgebiet zur Förderung von Forstwirtschaft und Tourismus, die Überarbeitung des Urkatasters und die rechtliche Sicherung der Erschließung vieler Privatgrundstücke durch Wege fließen können.

Das schriftliche Urteil enthalte in vielen Passagen klare Aussagen, die die von den Klägern im Verfahren vorgebrachte Bedenken ausdrücklich ausräumen.