Hagen. In Hagen sind im vergangenen Jahr neun gleichgeschlechtliche Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaften eingegangen. Auch in den Jahren zuvor waren es nicht viel mehr.
Petra und Isolde haben sich gefunden – aber ihrer Beziehung haben sie noch keinen rechtlichen Rahmen gegeben. Das ist seit dem Jahr 2001 für gleichgeschlechtliche Paare mit der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ möglich. Doch im Vergleich zu der klassischen heterosexuellen Ehe gibt es weiterhin nur sehr wenige „Verpartnerungen“. Während es in Hagen im vergangenen Jahr knapp 800 klassische Trauungen gab, wurden vor den Hagener Standesbeamten gerade einmal neun eingetragene Lebenspartnerschaften besiegelt.
Und auch in den vergangenen Jahren waren es jeweils nur eine Handvoll – mit der Höchstzahl im Jahr 2011 mit 16 eingetragenen Lebenspartnerschaften. Im Jahr 2014, so haben es die Fachleute des Statistischen Landesamtes errechnet, gab es in Hagen 0,6 eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften pro Einwohner. Zum Vergleich: In Köln als NRW-Hochburg lag der Wert bei 2,9 Partnerschaften je 10.000 Einwohner, in Dortmund immerhin bei 1,1, im ländlichen Hochsauerlandkreis aber bei nur 0,3.
Nachholbedarf
Und die Statistiker haben noch mehr ausgerechnet: So waren die Frauen in Nordrhein-Westfalen im Schnitt 40,9 Jahre alt, als sie eine eingetragene Partnerschaft eingingen, die Männer 43,9 Jahre alt. Bei heterosexuellen Ehen sind die Frauen im Schnitt 34,4 Jahre und die Männer 37,3 Jahre alt bei der Eheschließung, also deutlich jünger. Man sieht, hier gibt es sicherlich auch einen Nachholbedarf von älteren homosexuellen Paaren, die erst seit einigen Jahren die Möglichkeit haben, ihre Beziehung auch vor dem Standesamt zu bekunden.
Insgesamt gab es im Jahr 2014 in NRW rund 24.000 eingetragene Partnerschaften. Rechtlich ist die Lebenspartnerschaft sehr an der Ehe angelehnt. Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft – auch als Homo-Ehe bezeichnet – trat am 1. August 2001 in Kraft.
Die Lebenspartnerschaft entspricht – was das Bürgerliche Gesetzbuch betrifft – weitestgehend der Ehe. Allerdings: Die gemeinschaftliche Adoption von nicht-leiblichen Kindern ist nicht möglich. Lebenspartner können jedoch das leibliche Kind ihres Partners adoptieren. So können je zwei Frauen oder zwei Männer rechtlich Eltern von Kindern werden.