Hagen. 750 Meter Abstand sollen Windkraftzonen zu Wohngebieten in Hagen haben. So hat es der Umweltausschuss vorgeschlagen. Entscheiden muss der Rat.

  • Widerstand gegen Pläne aus Hohenlimburg
  • Lange Diskussion im Umweltausschuss
  • Rat hat das letzte Wort

Mit breiter Mehrheit hat sich der Umweltausschuss für einen Abstand von 750 Metern von Windkraft-Konzentrationszonen zu Wohngebieten ausgesprochen. Im Außenbereich sollen 400 Meter zu Wohnhäusern gelten, in Mischgebieten 550 Meter. Damit haben sich die Fachpolitiker einem Kompromiss der Verwaltung angeschlossen. Letztendlich entscheiden über die Abstände muss der Rat.

Sollte auch der – wie zu erwarten – sich dieser Entscheidung anschließen, blieben noch acht Konzentrationszonen, in denen Investoren Windkraftanlagen realisieren können. Diese sind im Gegensatz zur Ursprungsplanung aufgrund der nun größeren Abstandsregelungen zum Teil kleiner (unsere Zeitung berichtete).

Widerstand in Hohenlimburg

Weitere Prüfungen vor der Genehmigung nötig

Untersucht worden sind die Flächen auch auf Haselhuhn-Vorkommen. Der Vogel hatte für Diskussionen um den Baumwipfelpfad in Haspe gesorgt. Gesichtet wurde er allerdings nicht.

Weitere Artenschutzprüfungen werden notwendig im Genehmigungsverfahren für die Anlagen.

Besonders in Hohenlimburg hatte sich Widerstand auch gegen die jetzt beschlossenen Abstände geregt. Die Bezirksvertretung hatte dem Verwaltungsvorschlag die Zustimmung verweigert. Auch die Bürgerinitiative Gegenwind hatte sich gegen den Beschluss ausgesprochen. „Ich werbe sehr dafür, den Beschluss der Bezirksvertretung zu übernehmen und die Abstände auf 1000 Meter festzusetzen“, so Frank Schmidt, Bürger für Hohenlimburg. Er verwies auf neun Bundesländer, in denen solche Regelungen gelten würden.

Nordrhein-Westfalen allerdings überlässt es seinen Kommunen, Abstände festzulegen. Eine Planung allerdings, die jegliche Konzentrationszonen verhindert, hätte – wie die Verwaltung immer wieder betont – vor Gericht allerdings keinen Bestand. „Entweder wir leben mit dem Kompromiss oder wir verzichten auf Planung“, so Martin Bleja vom Fachbereich Stadtplanung. Denn: Wenn die Stadt keine Konzentrationszonen ausweist und damit in großen Teilen Hagens Windkraftanlagen verhindert, kann ein potenzieller Investor im Grunde auf jeder beliebigen Fläche ein Windrad beantragen. „Dann wird nach dem Bundesemissionsschutzgesetz geprüft, und wir als Stadt sind außen vor.“

Abschalt-Automatik

Dass die Anzahl der Konzentrationszonen ohnehin geringer geworden ist, hat auch mit den Artenschutzprüfungen zu tun, die zwei Gutachterbüros im Auftrag möglicher Investoren durchgeführt haben. Insbesondere Wanderfalke und Rotmilan stehen an einigen Standorten einer Genehmigung im Wege.

Auch verschiedenste Fledermäuse kommen mit teilweise großer Population vor. Allerdings können moderne Anlagen per Computer so gesteuert werden, dass sie immer dann automatisch abschalten, wenn die äußeren Bedingungen die Fledermäuse zum Fliegen animieren. Da die Tiere beispielsweise bei starkem Wind nicht in die Luft gehen, hat das nur geringe Auswirkungen auf den Ertrag.