Hagen. . Es ist die zweithöchste Gesamtsteuereinnahme in der Geschichte der Stadt. 995 Millionen Euro nahm das Hagener Finanzamt im vergangenen Jahr ein.

  • Fast eine Milliarde Euro eingenommen
  • Zweithöchste Steuereinnahme aller Zeiten
  • Wirtschaftlich läuft es gut in Hagen

Für ein ganz normales Menschenleben sind 4,3 Millionen Euro eine wahnsinnige Stange Geld. Und viele Normalverdiener müssten vier, fünf oder sechs Leben lang arbeiten, um diese Summe zu verdienen. Für das Hagener Finanzamt ist diese Summe das hauchdünne Fitzelchen, das gefehlt hat, um die Eine-Milliarde-Euro-Schallmauer bei den Steuereinnahmen in Hagen im Jahr 2015 zu knacken. „Es läuft in Hagen“, sagt Finanzamts-Chef Dietmar Zitzelsberger. Und wie.

Das Gesamtaufkommen

Das Hagener Finanzamt spricht von den zweithöchsten Steuereinnahmen aller Zeiten. 3,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Gesamtaufkommen: 995,7 Millionen Euro. „Hauchdünn an der Milliarde vorbei“, sagt Zitzelsberger.

Dietmar Zitzelsberger ist Vorsteher des Hagener Finanzamtes.
Dietmar Zitzelsberger ist Vorsteher des Hagener Finanzamtes. © WR

Die Lohnsteuer

Wichtigster Anteil an den Steuereinnahmen der Behörde: die Lohnsteuer. Sie kletterte 2015 um 3,3 Prozent auf 430 Millionen Euro. „Das spiegelt den stabilen Arbeitsmarkt wider“, sagt der Behörden-Chef. In Hagen lebten 2015 193.298 Menschen. „Man spürt, dass das Lohnniveau sich erhöht hat.“ Unternehmer, Arbeitgeber, Körperschaftssteuer-, Einkommenssteuer- und Arbeitnehmerfälle zusammengerechnet gab es in Hagen 77.284 Steuerpflichtige.

Die Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer errechnet sich aus den Gewinnen der Betriebe. Sie unterliegt deshalb größeren Schwankungen und hat sich im Jahr 2015 mit ca. 65 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr nur wenig verändert (+ 3,5 Prozent).

Das Ende der Zettelwirtschaft

In Zukunft wollen die Finanzämter Belege nur noch nach ausdrücklicher Aufforderung sehen. Fachbücher, Parkscheine, Bahntickets – ab diesem Jahr entfällt die Pflicht, zusammen mit der Einkommensteuererklärung Papierbelege einzureichen.

Aber: Das Finanzamt kann jeder Zeit in ausgesuchten Fällen Belege zur Überprüfung anfordern. Es besteht also die Pflicht, die Quittungen aufzubewahren. Sie können ausgemistet werden, wenn der Steuerbescheid da ist.

Nur für Selbstständige gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

Die Körperschaftssteuer

Sie entsteht aus den Gewinnen der Kapitalgesellschaften, die 15 Prozent ihres Gewinns zu versteuern haben. Im Vorjahr war sie stark abgesunken auf 20 Millionen Euro, 2015 kletterte sie wieder auf 35 Millionen Euro.

Die Umsatzsteuer

Zweite große Einnahmequelle neben der Lohnsteuer ist die Umsatzsteuer, die als Verbrauchssteuer durch Konsum entsteht. Gegengerechnet werden muss immer die Vorsteuer, die besonders hoch ist, wenn Unternehmen investieren. Das Aufkommen in Hagen betrug 2015 satte 384 Millionen Euro.

Die Grunderwerbsteuer

Beim Verkauf von Häusern und Grundstücken, aber auch von Unternehmensteilen, zu denen Grundstücke gehören, entsteht diese Steuer. 2015 stieg sie stark auf 18 Millionen Euro an. Der Grund: Zu Jahresbeginn 2015 wurde sie von 5 auf 6,5 Prozent angehoben. Sie verbleibt komplett in NRW und muss nicht mit dem Bund geteilt werden.

Die Änderungen

Der Grundfreibetrag steigt von 8354 Euro im Jahr pro Person auf 8472 Euro. Wer ein geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Im gleichen Maß steigt der Höchstbetrag für den Abzug von Aufwendungen für den Unterhalt einer gesetzlich unterhaltsberechtigten und gleichzeitig bedürftigen Person. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 2256 Euro pro Elternteil. Alleinerziehende mit einem Kind erhalten seit 2015 einen um 600 Euro höheren Steuerfreibetrag (1908 Euro pro Kind). Aufwendungen für eine Erstausbildung sind bis zu 6000 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, bei einer Zweitausbildung ist der unbegrenzte Abzug als Werbungskosten möglich.

Die Rente

Für Bürger, die 2015 Rentner geworden sind, beträgt der Besteuerungsanteil 70 Prozent. 30 Prozent der vollen Jahresbruttorente bleiben steuerfrei.

Beträgt die gesetzliche Rente bei Alleinstehenden mit Rentenbeginn nicht mehr als 1207 Euro und hat man keine weiteren Einkünfte, fallen keine Steuern an. Bei Verheirateten verdoppelt sich dieser Betrag entsprechend.