Hagen. . Die Stickstoffdioxid-Werte in Hagen sind weiterhin zu hoch. Die Deutsche Umwelthilfe denkt nun über eine Klage nach. Bei Erfolg drohen noch schärfere Maßnahmen.

  • Weiter zu hohe Stickstoffdioxid-Werte in Hagen.
  • Deutsche Umwelthilfe denkt über Klage nach.
  • Weitere Einschränkungen im Verkehr drohen.

In Wiesbaden und Darmstadt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schon vor Gericht gesiegt. Jetzt könnte auch Hagen in den Fokus des Vereins rücken, der mit Klagen weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxid-Belastung in den Städten erzwingen will. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen wie ein generelles Fahrverbot für Dieselautos oder eine City-Maut könnten in den hessischen Städten zwingend notwendig sein, um die vom Gericht eingeforderte Einhaltung der Grenzwerte binnen maximal drei Jahren zu erreichen.

Derzeit sei zwar noch keine konkrete Klage am Beispiel Hagen geplant, so Amrei Münster, zuständige Projektleiterin der in Berlin ansässigen Deutschen Umwelthilfe im Gespräch mit dieser Zeitung. Aber diese werde man mit Blick auf die derzeit schon laufenden zwölf Verfahren in jedem Fall prüfen.

Klage mit Aussicht auf Erfolg

Der Hagener Umweltamtsleiter Ralf-Rainer Braun ist realistisch: Wenn solch eine Klage tatsächlich käme, hätte die DUH wohl große Chancen auf Erfolg. „Beim Feinstaub gibt es zwar leichte Entwarnung“, so Braun. „Da hatten wir im vergangenen Jahr an der Messstation Graf-von-Galen-Ring 23 Überschreitungstage – 35 sind erlaubt.“ Ganz anders sieht es hingegen bei der Stickstoffdioxidbelastung, für die vor allem Diesel-Fahrzeuge verantwortlich gemacht werden, aus. „Erlaubt ist ein Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Wir hatten aber im Jahr 2014 am Graf-von-Galen-Ring einen Jahreswert von 53 Mikrogramm, in der Finanzamtsschlucht am Märkischen Ring waren es 52 Gramm“, erläutert Braun.

Deshalb hat das Umweltamt einen neuen, weitreichenderen Maßnahmenkatalog erarbeitet (unsere Zeitung berichtete bereits im Dezember), der gestern in der Bezirksvertretung Mitte ohne Diskussion einstimmig abgenickt wurde. Enthalten ist darin unter anderem eine Ausweitung des Lkw-Fahrverbots auf dem Innenstadtring: Tagsüber dürfen dann faktisch keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mehr über den Ring fahren. Derzeit gilt das Verbot erst bei witterungsbedingt drohenden Überschreitungen der Grenzwerte – im Jahr 2014 war das immerhin an 170 Tagen der Fall. „Derzeit gibt es noch viele Verstöße der Lkw-Fahrer. Mit der Ausweitung erhoffen wir uns auch mehr Klarheit“, so Braun.

Bei Verstößen droht Strafzahlung

Dass Lkw dadurch längere Umwege im Stadtgebiet fahren müssen, ist Braun bewusst. Ebenso die Kritik daran in der Bevölkerung. Aber es bleibe faktisch keine andere Wahl, um die mit erheblichen Strafzahlungen belegte EU-Bestimmung zu erfüllen. „Dabei geht es tatsächlich um Gesundheitsschutz, das darf man nicht vergessen.“